2024-12-22
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Meldung von Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)


EEG-Umlage-Absenkung: BEE fordert weitergehende Entlastungen für Verbraucher bei gleichzeitig stabiler Finanzierung der Erneuerbaren

Zu den Beratungen des Bundestags in 2. und 3. Lesung abschließend über den Entwurf eines „Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“:

Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Energiepreiskrise durch die Krise der fossilen Energieträger, die bereits seit Herbst spürbar ist, sowie verstärkt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, begrüßt der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) den Vorschlag, die EEG-Umlage vorzeitig zum 01. Juli 2022 auf null zu setzen, um Haushalte und Unternehmen hinsichtlich der gestiegenen Stromkosten zu entlasten und soziale Härten abzufedern. Die Grundversorger werden verpflichtet, diese Absenkung an die Endverbraucher*innen weiterzugeben,

„Um den Zubau der Erneuerbaren Energien nicht zu gefährden und langfristige Investitions- und Planungssicherheit zu gewährleisten, ist es aus Sicht der Branche unabdingbar, die Absenkung der EEG-Umlage als Teil einer ganzheitlichen Reform des regulatorischen Rahmens zu verstehen. Denn die EEG-Umlage war und ist kein Preistreiber in der Energiekrise. Der strompreissenkende Effekt der Erneuerbaren Energien wirkt sich auch volkswirtschaftlich positiv aus. Dafür ist eine umfassende Reform des Strommarktdesigns inklusive einer Überprüfung aller Entgelte und Umlagen überfällig. Die im Koalitionsvertrag verankerte „Plattform Klimaneutrales Stromsystem“ sollte daher zeitnah eingerichtet werden. Der Strommarkt von morgen muss zunehmend auf Flexibilität ausgerichtet sein und diese regulatorisch anreizen, z. B. über eine geförderte flexible Fahrweise der Bioenergie, Wasserkraft oder Sektorkopplungstechnologien. Flexible Speicherkapazitäten müssen ausgebaut und der dezentrale Netzausbau massiv ausgeweitet werden. Dazu hat der BEE bereits Ende 2021 ein Konzept erstellt. Aufgrund der hohen Einspeisung Erneuerbarer Energien kommt es häufig zu negativen Strompreisen, was Erneuerbare Energien teilweise unwirtschaftlich macht. §51 des EEG 2021, der den Zahlungsanspruch bei negativen Preisen an der Strombörse verringert, sollte daher abgeschafft werden,“ so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Ebenso bedürfe es einer umfassenden Reform aller Entgelte und Umlagen, wie z.B. eine Absenkung der Stromsteuer. Und auch die Finanzierung Erneuerbarer in Zukunft müsse langfristig und nachhaltig angelegt sein, damit Investitionen in den Ausbau Erneuerbarer Energien fließen können. „Die EEG-Fördersystematik ermöglicht Planbarkeit für Projektierer, zieht Investoren an und erleichtert die Finanzierung kostenintensiver Projekte. Auf diese Weise ist in den letzten zwei Jahrzehnten in Deutschland ein dynamischer Markt für Erneuerbare Energien entstanden. Des Weiteren hat die erhöhte Einspeisung Erneuerbarer die Strompreise über Jahre erheblich gesenkt, wovon auch Unternehmen und Industrie profitieren. Die EEG-Fördersystematik hat sich also als ein wirkungsvolles Instrument zur Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und zur Kostensenkung durch technologische Innovation bewährt und darf nicht leichtfertig geopfert werden. Im Gegenteil ist der Ausbau Erneuerbarer Energien krisenfest gegenüber haushälterischen und tagespolitischen Entwicklungen abzusichern und auf eine nachhaltige Grundlage zu stellen,“ so Peter. 

Weiterhin sei die Lenkungswirkung hin zu grünem Wasserstoff zu sichern, um den Einstieg in die grüne Wasserstoffwirtschaft in Deutschland nicht zu gefährden. Der BEE empfiehlt daher, ein neues Umlagenregime zur Förderung grünen Wasserstoffs zu etablieren und in Zukunft strengere Kriterien der Zusätzlichkeit, Netzdienlichkeit und räumlichen Nähe zu EE-Erzeugern aufzustellen.

Quelle:
BEE
Autor:
Pressestelle
Link:
www.bee-ev.de/...
Keywords:
BEE, EEG Umlage, Deutschland, Energiewende, Verbraucher, kosten, Strom, Haushalt, Absenkung, Koalitionsvertrag, Energiekrise, Konzept, Strompreis



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