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EuGH erklärt die deutsche Energienetzregulierung für europa-rechtswidrig – BBH fordert europarechtliche Klarstellung
Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) hält das Urteil für falsch und sieht den europäischen Gesetzgeber in der Pflicht, das EU-Recht zu konkretisieren. Die Bundesregierung müsse hier auf eine Novellierung drängen.
„Eine Umsetzung der Entscheidung des EuGH wirft bedeutende verfassungsrechtliche Fragen auf. Demnach wäre die Bundesnetzagentur eine Art „Superbehörde“, die weitgehend frei von rechtlichen Vorgaben des deutschen Gesetz- und Verordnungsgebers ihr Recht letztlich selbst setzen und auch anwenden würde. Die Rechtsschutzmöglichkeiten für die von der Regulierung adressierten Unternehmen würden so gegen Null tendieren.“, sagt Rechtsanwalt und BBH-Partner Prof. Dr. Christian Theobald, der als renommierter Regulierungsexperte bundesweit bekannt ist; er bezweifelt, dass ein solches Szenario im 3. EU-Energiebinnenmarktpaket intendiert war.
BBH fordert deshalb die Klarstellung durch das Europäische Parlament und den Rat. Die Bundesregierung müsse sich für eine entsprechende Befassung stark machen.
„Ohne entsprechende normative Rahmenbedingungen durch den nationalen Gesetzgeber kann eine Energiemarktregulierung nicht funktionieren. Dafür sind die EU-Richtlinien zu abstrakt. Wir brauchen jetzt eine unmissverständliche europäische Regelung, die das Zusammenspiel des nationalen Gesetzgebers und der Regulierungsbehörden klar definiert. Dies sollte im Rahmen der anstehenden Novellierung der Gasbinnenmarktrichtlinie passieren“, so Prof. Dr. Christian Theobald der darauf hinweist, dass die Auffassung des EuGH die Erfolge der letzten 15 Jahre der deutschen Energiemarktregulierung ad absurdum führt: „Es war doch gerade der Paradigmenwechsel hin zur normierend-administrierenden Regulierung durch den nationalen Gesetz-und Verordnungsgeber im Jahr 2005, der erstmalig zu einem wettbewerblichen level playing field der Strom- und Gasnetze geführt hat.“
Mit der heutigen Entscheidung setzt der EuGH eine deutliche Zäsur für die deutsche (Entgelt-)Regulierung, denn die bis dato geltenden abgestuften rechtlichen Vorgaben sind laut EuGH unzulässig. Das deutsche Regulierungssystem verstoße gegen die europarechtlich geforderte Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden, so lautete der zentrale Vorwurf der EU-Kommission. Das EnWG mit seinen begleitenden Verordnungen ARegV, StromNEV und GasNEV würde der Bundesnetzagentur demnach zu wenig Handlungsspielraum geben.
Welche Kompetenzen dem nationalen Gesetzgeber bei der Regulierung überhaupt noch zustehen und was mit den konkretisierenden Verordnungen in einem solchen Szenario passieren würde, ist zunächst offen. Die Energiebranche befürchtet außerdem drastische Auswirkungen auf die Gestaltung des Entgeltregulierungsrahmens. Schon heute besitzt die Bundesnetzagentur eine weitgehende Autonomie in der Festsetzung des Eigenkapitalzinssatzes – mit der Konsequenz, dass die Zinssätze immer weiter heruntergeschraubt werden. Für die 4. Regulierungsperiode sollen diese nur noch 4,59 Prozent betragen – zwei Prozent weniger als in der vergangenen Regulierungsperiode.
„Dieser Trend macht die Netzbetreiber fassungslos. Sie sollen einerseits ihre Netze energiewendetauglich und zukunftssicher machen, haben auf der anderen Seite aber immer weniger Budget dafür zur Verfügung. Das ist paradox“, so M&A-Experte und BBH-Partner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rudolf Böck. „Und das passt auch nicht mit dem internationalen Finanzumfeld zusammen.“
Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.
- Quelle:
- BBH
- Autor:
- Pressestelle
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- Keywords:
- BBH, Kanzlei, Klage, Europa, Netz, EU-Kommission, Deutschland, EuGH, Energiebinnenmarkt, Bundesnetzagentur, Novellierung, Energienetzregulierung, rechtswidrig