2024-03-29
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Bundesverfassungsgericht fällt vernichtendes Urteil über die Klimapolitik der Bundesregierung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 und die darin festgelegten„…bis zum Jahr 2030 zugelassenen Emissionsmengen die nach 2030 noch verbleibenden Emissionsmöglichkeiten erheblich reduzieren und dadurch praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist.“

Bild: Hans-Josef FellBild: Hans-Josef Fell

Im Umkehrschluss heißt das: Um die ab 2030 notwendigen klimapolitisch notwendigen rigiden Freiheitsbeschränkungen abzumildern, müssten bis 2030 erheblich mehr Emissionsminderungen geleistet werden als von der Bundesregierung bzw. im Klimaschutzgesetz von 2019 vorgesehen. Damit hat das Bundesverfassungsgericht indirekt zum Ausdruck gebracht, dass die Klimapolitik der Bundesregierung von Kanzlerin Merkel, Vize-Kanzler Scholz und den zuständigen Minister*innen Altmaier und Schulze vollkommen unzulänglich ist.

Im Prinzip ist das klimapolitische Verhalten der jetzigen Bundesregierung vergleichbar mit dem Verhalten sämtlicher Bundesregierungen seit 2005, denn diese beruhen nicht zuletzt darauf, notwendige stärkere Klimaschutzbemühungen zum Schutze der klimaschädlichen fossilen Industrie abzuwehren. Damit wurde die Aufgabe, wirklich wirksamen  Klimaschutz zu organisieren, immer weiter auf die lange Bank geschoben.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht auch nicht einmal sämtliche neuesten Entwicklungen von Klimaforscher*innen aufgegriffen, wonach es zur Erreichung des 1,5 °C-Zieles ab 2030 so gut wie keine weiteren Emissionen mehr geben darf, da die 1,5 °C-Marke schon um 2030 herum überschritten sein wird. Diese Überzeugung ist keine Extremposition, denn auch das Bundesverfassungsgericht verweist in seinem heutigen Urteil auf ein Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU), welches ein Paris-kompatibles Emissions-Restbudget ermittelt hat. Dieses wäre jedoch unter Einhaltung des gültigen Klimaschutzgesetzes „bis zum Jahr 2030 weitgehend aufgebraucht“. Da im Zuge solch komplexer Berechnungen und des Einflusses mannigfaltiger Faktoren, solch ein Budget zwar wissenschaftlich anerkannt, aber aufgrund von nicht ausschließbaren Unsicherheiten nicht juristisch anwendbar ist, nimmt das Bundesverfassungsgericht dieses zwar Kenntnis, kann es aber nicht beanstanden.

Nichtsdestotrotz hat das Bundesverfassungsgericht nun die Bundesregierung aufgefordert, Ziele (bis zum 31.12.2022) zur Emissionsminderung ab 2030 festzulegen. Dies würde ja bedeuten – in Verbindung mit dem Erreichen der 1,5 °C-Marke bis 2030 – ab diesem Zeitpunkt praktisch keine neuen Emissionen mehr zu erlauben. Andernfalls würde sich der weltweite Temperaturanstieg weiter beschleunigt fortsetzen und auch die Schwelle von 2 °C schnell überschreiten. Dies ist, wenn man bis 2030 eben nicht weitreichende, aber mögliche Maßnahmen ergreift, um schon bis 2030 in Richtung Nullemissionen zu kommen, genau der Punkt, den das Bundesverfassungsgericht moniert: Spätestens ab 2030 wird es nicht mehr möglich sein, notwendige Klimaschutzmaßnahmen und die Freiheit des einzelnen im Gleichgewicht zu halten.

Mit einem Weiter so des jetzt 15-jährigen klimapolitischen Versagens der Regierungen unter Kanzlerin Merkel, welches übrigens vom Bundesrat meist mitgetragen wurde, ist nicht zu erwarten, dass die jetzigen Regierungen in Bund und Ländern bis 2030 auf einmal adäquate Maßnahmen ergreifen, um nachfolgende Generationen nicht unerträglich stark zu belasten.

Friedlicher und gewaltfreier ziviler Ungehorsam wird damit verstärkt zur gesellschaftlichen Notwendigkeit, wie es auch vermehrt jüngere Aktivist*innen von Extinction Rebellion, Fridays for Future, Ende Gelände und Danni bleibt und weitere angehen. Mit diesem heutigen Verfassungsgerichtsurteil wird es zukünftig wahrscheinlicher, dass Gerichte die Notwendigkeit des zivilen Ungehorsams für rechtmäßig halten, da offensichtlich die bestehenden Gesetze nicht geeignet sind, um die jüngere Generation vor den Auswirkungen der Erdüberhitzung wie auch vor starken Einschränkungen der eigenen Freiheitsrechte zu schützen.

Dabei gäbe es ja die Möglichkeiten bis 2030 den Klimaschutz massiv zu beschleunigen. 100% Erneuerbare Energien stehen dabei im Kern aller Maßnahmen. Die vollständige Umsetzung eines 100%ig erneuerbaren Energiesystems wäre bis 2030 möglich, unter der Voraussetzung aktiver politischer Unterstützung und dem Willen aller Entscheidungsträger*innen, dieses Ziel zu erreichen, wie eine aktuelle Erklärung weltweit führender Energie-Wissenschaftler*innen aufzeigt. Doch genau hier blockiert die Bundesregierung den schnellen und dezentralen Ausbau der Erneuerbaren (Bürger-)Energien, genauso wie den Weg hin zu einer echten Kreislauwirtschaft und hin zu einer kohlenstoffsenkenden Landwirtschaft.

Die vom Bundesverfassungsgericht zu Recht angemahnte Vermeidung einer starken Einschränkung der Freiheitsrechte ab 2030, ist nach wie vor im Bereich des Möglichen. Aber nicht durch die Fortsetzung bestehender Maßnahmen oder durch eine Klimapolitik der kleinen Schritte, um der fossilen Wirtschaft nur ja nicht auf die Füße zu treten.

Ganz im Gegenteil: Die Politik in Berlin und den Ländern muss die teilweise seit Jahrzehnten auf dem Tisch liegenden Maßnahmen zum Klimaschutz aktiv und offensiv umsetzen, statt weiter den Bestandsschutz einer fossilen Wirtschaft zu organisieren.

Quelle:
Hans-Josef Fell
Autor:
Pressestelle
Link:
hans-josef-fell.de/...
Keywords:
Hans Josef Fell, Energiewende, Klimaschutz, Bundesverfassungsgericht, Urteil, Bundesregierung, Freiheit, Emissionen, CO2




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