Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Update: Umsetzung der AVV-Hindernis verzögert sich
Auch die Unterschriften von Bundesverkehrsminister und Bundeskanzlerin fehlen noch. Das Inkrafttreten der Änderungen der AVV Hindernis wird sich somit weiter verzögern.
Dadurch wird auch die luftverkehrsrechtliche Zulassung der Transponderlösung als bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) weiter hinausgeschoben. Dies kann erhebliche Folgen für die Branche haben, denn der bereits einmal verschobene Termin zur Umsetzung der BNK rückt wiederum näher. Ohne geänderte AVV-Hindernis bleiben zur Erfüllung der BNK-Anforderung weiterhin nur Radarlösungen möglich. Die sind jedoch kostspielig und nicht in jeder Region einsetzbar.
Es ist zu vermuten, dass bei längerer Verzögerung der Umsetzung der geänderten AVV-Hindernis, die Bundesnetzagentur erneut eine Verschiebung des Umsetzungstermins für die BNK ins Auge fassen wird, da mit weiterem Zeitverstreichen eine rechtzeitige Nachrüstung aller Bestandsanlagen immer unwahrscheinlicher wird.
Daneben sind für die Betreiber von Bestandswindenergieanlagen auf der Grundlage der aktuellen Zulassungssituation auch weiterhin Ausnahmen von der BNK-Pflicht eine Option.
Meldung vom 04.03.2020
AVV-Hindernis beschlossen
Die AVV-Hindernis wurde am 08.01.2020 vom Bundeskabinett beschlossen. Gegenstand des Kabinettsbeschlusses vom 04.März 2020 ist die AVV in der Fassung, die sich aus dem Änderungsbeschluss des Bundesrates vom 14.02.2020 ergibt. Somit herrscht für die Branche nunmehr die angestrebte Rechtssicherheit und die technische Nachrüstung kann beginnen.
- Quelle:
- prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.prometheus-recht.de/...
- Keywords:
- Update, prometheus, AVV-Hindernis, luftverkehrsrechtlich, Zulassung, Transponder, Nachtkennzeichnung, BNK, Windkraftanlage, Turbine, Windpark, Nachrüstung, Verzögerung, Bundesnetzagentur