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Bundeswirtschaftsministerium legt konkretes Positionspapier zur Stärkung der Windenergie onshore vor
Nach dem für die Windenergie eher enttäuschenden Klimapaket, können diese Maßnahmen nun eine wirkliche Verbesserung der Perspektive für die Realisierung von Windenergieprojekten bilden, sofern sie umgesetzt werden. In den so vom BMWi bezeichneten Kategorien „Akzeptanzmaßnahmen“, „Maßnahmen für mehr Rechtssicherheit bei der Regionalplanung“, „Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungen“, „Querschnittsmaßnahmen in Bezug auf Regionalpläne und Genehmigungsverfahren“ sowie „bessere Synchronisierung des Erneuerbaren-Ausbaus mit dem Netzausbau“ werden hier Einzelmaßnahmen mit dem jeweils zur Umsetzung zuständigen Ministerium und dem geplanten Umsetzungszeitpunkt benannt.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle die unserer Meinung nach wichtigsten Neuerungen thematisch vorstellen:
A. Luftverkehr
Im Konfliktfeld Luftverkehr sieht das Strategiepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ebenfalls Neuerungen vor. So soll noch dieses Jahr die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen geändert werden. Dies ist zwingende Voraussetzung für die Umsetzung der mit dem Energiesammelgesetzt eingeführten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK). Eine Zulassung von Windenergieanlagen mit bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung soll ab Frühjahr 2020 stattfinden. Inwiefern die Umsetzungsfrist im EEG angepasst wird lässt sich dem Papier leider nicht entnehmen.
Wohl eines der größten Genehmigungshemmnisse stellen derzeit die Drehfunkfeuer der Deutschen Flugsicherung dar. Nach Angaben der Fachagentur für Windenergie an Land (FA Wind) derzeit 4,9 GW an Ausbaupotenzial in der Windenergie. Der Anlagenschutzbereich der Drehfunkfeuer soll nun von 15 km auf 10 km für sogenannte DVOR herabgesetzt werden. Dadurch dürften viele Projekte wieder realisierbar werden. Darüber hinaus soll außerdem eine Änderung des Bewertungsverfahrens der DFS zur Ermittlung von Störungen von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen vorgenommen werden. Inwiefern sich dies auf die zukünftige Genehmigungssituation auswirken wird bleibt abzuwarten.
B. Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungen
Deutlich begrüßenswerter als die sog. Akzeptanzmaßnahmen sind die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungen.
Allgemein ist dabei angedacht, eine Bund-Länder-Vereinbarung zum Abbau von Genehmigungshemmnissen bei der AG an Land noch bis Ende des Jahres abzuschließen.
Konkreter wird das Papier dann, insoweit es die Verkürzung der Instanzen bei Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land vorsieht. Dort soll es künftig nur noch die zwei Instanzen Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht geben. Damit würden die Klageverfahren auf und gegen die Genehmigungen von Windenergieanlagen erstinstanzlich bei den Oberverwaltungsgerichten angesiedelt werden. Damit kann die Länge von Klageverfahren deutlich reduziert werden. Insbesondere ist die Vereinheitlichung der Rechtsprechung und die hohe Beurteilungskompetenz positiv zu bewerten.
Ferner soll die aufschiebende Wirkung von Klagen und Widersprüchen gegen Genehmigungen eingeschränkt werden. Ähnlich wie bei herkömmlichen Baugenehmigungen könnte dann möglicherweise die aufschiebende Wirkung sogar ganz entfallen. Dies würde spiegelbildlich die Verkürzung der Umsetzungsphase bedeuten.
Eine weitere Novation, die sich vor allem an die einzelnen Bundesländer richtet, ist die Beschleunigung und Verbesserung Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durch die Einrichtung einer zentralen Genehmigungsbehörde in jedem Bundesland. Ob diese Maßnahme allerdings umsetzbar ist, in dem man einen gemeinsamen Kompromiss aller Bundesländer findet, ist zumindest, vorsichtig formuliert, fragwürdig.
C. Natur- und Artenschutz
Neben dem Luftverkehrsrecht hat sich insbesondere das Artenschutzrecht als größtes Hemmnis des Ausbaus von Windenergie herauskristallisiert. Im Zuge dessen fordert das Positionspapier ein Artenschutzportal zum bundesweiten Monitoring geschützter Arten. Ausdrücklich zu begrüßen ist die geplante Aufnahme eines weiteren Ausnahmegrundes beim Artenschutz in § 45 Abs. 7 Nr. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes. Damit könnten auch bestehende Konflikte zugunsten der Windenergie aufgelöst werden und der organisatorische Aufwand zum Nachweis des Konfliktes würde sich für Vorhabenträger reduzieren.
Erfreulich ist außerdem, dass unserem Vorschlag zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung von Naturschutzrecht durch eine technische Anleitung zum Artenschutz (TA Artenschutz) implementiert werden soll. Mehr zu den Vorteilen einer solchen Regelung finden Sie in folgendem Aufsatz.
Zuletzt sei hier noch die Weiterentwicklung des BNatSchG mit dem Ziel, Maßnahmen zum Klimaschutz von den Ausgleichspflichten vollständig auszunehmen, erwähnt.
D. Fazit
Im Übrigen sind auch Neuerungen im EEG und im Netzausbau geplant. Diese Maßnahmen sind jedoch selbst im Positionspapier meistens für das kommende Jahr und darüber hinaus geplant. Daher sollte hier zunächst abgewartet werden.
Alles in allem scheint man hier in einigen Teilbereichen endlich mal an den richtigen Schrauben drehen zu wollen. Dies ist auch dringend nötig, um dem zuletzt stecken gebliebenen Windenergieausbau wieder Fahrt aufnehmen zu lassen. Eine abschließende Bewertung unsererseits folgt in einer der nächsten Newslettern. In der aktuellen Fallbearbeitung werden diese Inhalte bereits berücksichtigt.
Online abrufbar unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/staerkung-des-ausbaus-der-windenergie-an-land.pdf?__blob=publicationFile&v=10
- Quelle:
- Maslaton
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- Pressestelle
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- Maslaton, Bundeswirtschaftsministerium, BMWi, Ausbau, Windenergie, Land, onshore, Plan, Maßnahme, Fazit, Komentar, Bewertung, Windgipfel, Luftverkehr, Naturschutz, Genehmigung