2024-11-21
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Wirtschaftliche Nutzung der Nord- und Ostsee wird neu geregelt

Innenministerium beginnt die Fortschreibung der Raumordnungspläne

Am 11. Juni 2019 startet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gemeinsam mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutschen ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) in der Nord- und Ostsee. Dabei werden unterschiedliche Nutzungen der AWZ (Offshore-Windenergie, Schifffahrt, Naturschutz etc.) neu geregelt. Die Sicherung von Flächen für die Nutzungen auf See bedeutet auch einen Impuls für die wirtschaftliche Entwicklung der Küstenregionen. So wird künftig allein die Offshore-Windbranche über 25.000 Menschen beschäftigen.

Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Dr. Markus Kerber: "Die Nutzungen auf See nehmen rasant zu - und damit auch Konflikte. Mit der Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutschen ausschließlichen Wirtschaftszonen gewährleisten wir die nachhaltige Entwicklung dieses Meeresraums. Nach umfassender Abwägung aller dortigen Nutzungsinteressen werden wir in den neuen Raumordnungsplänen Flächen für Offshore-Windenergie, Schifffahrt, Kabel- und Rohrleitungen, Rohstoffabbau, Umweltschutz und weitere Nutzungen festlegen."

Präsidentin des BSH, Dr. Karin Kammann-Klippstein: "Das BSH wird während der Erstellung der neuen Raumordnungspläne intensive Beteiligungsrunden mit der Öffentlichkeit und allen in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen des Bundes, der Küstenländer und der Nachbarstaaten durchführen. So können in der AWZ Interessen koordiniert, Konflikte minimiert und Entwicklungsmöglichkeiten optimiert werden."

Nach der letzten Überarbeitung in 2009 sollen die neuen Raumordnungspläne 2021 in Kraft treten. Der Prozess sieht Beteiligungsverfahren für die betroffenen Akteure vor. Die im Planentwurf festgelegten Nutzungen werden im Rahmen einer „Strategischen Umweltprüfung“ auch auf ihre Umweltauswirkungen hin untersucht.

Die AWZ ist das internationale Meeresgebiet jenseits des Küstenmeeres (12 Seemeilen-Zone) bis zu maximal 200 Seemeilen, in dem Deutschland bestimmte souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse, insbesondere zur wirtschaftlichen Nutzung, hat. Aktuelle Informationen, Pläne und Karten können unter www.bsh.de abgerufen werden.

Quelle:
BMI
Autor:
Pressestelle
Link:
www.bmi.bund.de/...
Keywords:
BMI, Innenmnisterium, Raumordnungspläne, Nutzung, Meer, offshore, Windenergie, BSH, Beteiligungsverfahren




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