Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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Prüfverfahren für Windenergieanlagen etabliert
In den vergangenen Monaten wurde von einzelnen Prüforganisationen eine Neuordnung der Prüfverfahren für Windenergieanlagen an Land, vereinfachend als „Windrad-TÜV“ bezeichnet, gefordert. Die Bundesregierung unterstreicht nun in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion erneut, an der derzeit bestehenden und in der Praxis etablierten Prüfsystematik festhalten zu wollen.
„Zum wiederholten Mal unterstreicht die Bundesregierung, dass das zuverlässige und eingespielte System der Wiederkehrenden Prüfungen an Windenergieanlagen eine ausreichende Anlagensicherheit gewährleistet. Der einwandfreie Betrieb der Anlagen und die Einhaltung der durchweg sehr hohen Sicherheitsstandards liegen im Interesse der Anlagenbetreiber. Auch deshalb werden die technischen Regelungen unter starker Beteiligung des Bundesverband WindEnergie kontinuierlich weiterentwickelt und inzwischen durch neuartige Methoden der digitalen Sensorik und des intelligenten Condition Monitorings ergänzt. An der Weiterentwicklung der Prüfarchitektur sollten sich alle Akteure beteiligen. Dies trägt zur weiteren Verbesserung und Anlagensicherheit bei und ist zielführender als neue gesetzliche Regulierungen,“ machte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer Bundesverband WindEnergie, deutlich.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion erklärt die Bundesregierung unter anderem: „In Deutschland besteht ein anerkannter und praxisbewährter Ansatz zur regelmäßigen Überwachung und Prüfung der Sicherheit von Windenergieanlagen.“ Darüber hinaus seien die durch seitens der Genehmigungsbehörden anerkannte unabhängige Sachverständige durchgeführten Prüfungen laut Bundesregierung die Grundlage für ein „verlässliches, ausreichend hohes Sicherheitsniveau der Windenergie in Deutschland“. Ähnlich hatte die Bundesregierung bereits im Sommer 2018 geantwortet.
„Der Bereich Service und Wartung von Windenergieanlagen ist ein Jobmotor, der Wertschöpfung auch in ländlichen, wirtschaftlich schwächeren Regionen trägt. In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Arbeitsplätze in diesem Bereich konstant gestiegen. In einem marktlichen Umfeld herrscht belebende Konkurrenz zwischen eines Vielzahl von Unternehmen, die sich auf die Wartung und Prüfung von Windenergieanlagen spezialisiert haben. Ein gesetzlicher Eingriff in die etablierte Prüfsystematik konterkariert diesen funktionsfähigen Markt und trägt nicht zur Verbesserung der Sicherheit der Windenergieanlagen bei“, so Wolfram Axthelm.
Hintergrund:
Windkraftanlagen - Neuanlagen wie Altanlagen - werden in Deutschland auf Basis der Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) typengeprüft und genehmigt. Diese Typenprüfung bildet die Basis für Baugenehmigungen und Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Während der Errichtung findet eine Bauüberwachung statt. Mit Inbetriebnahme werden alle Komponenten, die den Betrieb und die Sicherheit beeinflussen können, abgenommen. Alle zwei bis vier Jahre findet in der Betriebsphase die umfangreiche Wiederkehrende Prüfung statt. Dabei wird der Anlagenzustand durch anerkannte Sachverständige im Hinblick auf Sicherheit und ordnungsgemäße Wartung untersucht. Turnusmäßig werden zudem Steuerelemente, Rotorblätter, Triebstrang und alle weiteren sicherheitsrelevanten Verschleißteile geprüft.
Einen Überblick über den konkreten Prüfumfang an Windenergieanlagen liefert das BWE-Hintergrundpapier Sicherheit von Windenergieanlagen.
- Quelle:
- BWE
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.wind-energie.de/...
- Keywords:
- TÜV, Windkraftanlage, Anlagensicherheit, Prüfverfahren, Bundesregierung, Windenergieverband, Verband, BWE, Windrad-TÜV