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Der sichere Einsatz von Drohnen an Windenergieanlagen
Schulungskonzept für Drohnenpiloten
Die Firmen AuG Kiel und ATE haben ein Schulungskonzept zum sicheren Fliegen mit Drohnen an Windenergieanlagen erarbeitet. Mit der Umsetzung des Schulungskonzeptes wird die Vorrausetzung geschaffen, eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung für Windenergieanlagen zu erhalten. Die Luftfahrtbehörde Schleswig-Holstein hat hierfür die Schulungsgenehmigung zum Fliegen außerhalb des Sichtbereiches erteilt. Auch die prinzipielle Beschränkung auf die maximale Flughöhe von 100 Metern darf zu Schulungszwecken an Windenergieanlagen überschritten werden. Um Herstellern und Betreibern von Windenergieanlagen sowie Drohnenpiloten ein sicheres Schulungskonzept anbieten zu können, wurden die gesetzlich geforderten Grundlagen des HSE-Managements sowie die Umsetzung der SORA-GER (Specific Operations Risk Assessment Germany) in das Schulungskonzept eingebunden. Die Unternehmen bieten im Rahmen des Schulungskonzeptes lösungsorientierte Drohnenkomponenten an.
Einsatz von Drohnen an einer WEA
An Windenergieanlagen werden immer häufiger Drohnen eingesetzt. Auf Grund der hohen Effizienz wissen Hersteller und Betreiber um die technischen Möglichkeiten vom professionellen Drohneneinsatz. Für die Wartung und Begutachtung von Windenergieanlagen werden derzeit Seilzugangstechniker, Arbeitskörbe und Hubsteiger verwendet. Dies bedeutet einen enormen Aufwand. Aufstiegshilfen müssen montiert, die WEA für mehrere Stunden abgeschaltet und anschließend die Aufstiegshilfe wieder demontiert werden.
Beim Einsatz von Seilzugangstechnikern bedeutet dies einen immensen Aufwand, der Zeit und Geld kostet. Beim Einsatz von Drohnen ist der Aufwand dagegen minimal. Niemand muss mehr in die Höhe steigen, um die Rotorblätter in Augenschein zu nehmen, denn die Drohne steigt mit Leichtigkeit auf und liefert in Echtzeit hochauflösende Aufnahmen von jedem technischen Detail. Zahlreiche Punkte sprechen demnach für den Einsatz von Drohnen zur Überprüfung von Windenergieanlagen. Dass die gesamte Begutachtung aus der Luft erfolgen kann, macht riskante Serviceeinsätze überflüssig und schafft die Basis für minimale Abschaltzeiten. Auf diese Art und Weise wird eine optimierte Kosteneffizienz erzielt.
Gefährdungsbeurteilungen bei Brandschäden an einer WEA
Gerade bei der Erstbeurteilung eines Brandschadens an einer WEA entstehen durch den erforderlichen Einsatz eines Krans oft extrem hohe Kosten. Vor Erstellung der Gefährdungs-beurteilung setzt die AuG Kiel für die Erstbeurteilung zur Erfassung der Schäden neben Video- und Fotokameras auch Flugdrohnen ein. Somit können die einzukalkulierenden Gefährdungen bei der Demontage und der Umgang mit Gefahrstoffen eingeschätzt sowie die Vermeidung von Umweltschäden berücksichtigt werden.
Das im ersten Schritt gewonnene Video- und Fotomaterial kann zusätzlich zur Vorbereitung des anstehenden Großkomponententausches eingesetzt werden, was ebenfalls zur Zeit- und Kostenersparnis führt.
Alle weiteren Informationen erhalten sie auf der WindEnergy2018 (Halle A4, Stand 434) oder unter www.Drohne-WEA.de
- Quelle:
- AuG Kiel
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.aug-kiel.de/...
- Keywords:
- AuG, Schulungskonzept für Drohnenpiloten, Drohne, Windkraftanlage, WEA, Brandschaden, Schulung, WindEnergy