Meldung von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
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BSH veröffentlicht Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans zur Offshore-Windpark- und Stromnetzplanung in Nord- und Ostsee
"Mit der neuen Aufgabe des Flächenentwicklungsplan wird ein wichtiger Beitrag zum Ausbau der Windenergie auf See im Gleichlauf mit den hierfür erforderlichen Offshore-Anbindungsleitungen zur Erreichung der gesetzlichen Ausbauziele für Offshore-Windenergie geleistet," so Dr. Nico Nolte, Leiter der Abteilung Ordnung des Meeres des BSH: "Zudem trägt der Flächenentwicklungsplan zur konfliktarmen und sparsamen Nutzung des begrenzten Raumes in Nord- und Ostsee bei."
Der Flächenentwicklungsplan ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben bis zum 30. Juni 2019 aufzustellen und legt für die Jahre nach 2026 Flächen für Offshore-Windparks im Bereich der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee fest. Darin ist auch enthalten, wie und wann diese Flächen an das landseitige Stromnetz angebunden werden. Der Flächenentwicklungsplan ist damit das zentrale Planungsinstrument für die Nutzung der Windenergie auf See. Begleitend zur Planaufstellung wird eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt.
Der Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans und die Entwürfe des Untersuchungsrahmens zu den Umweltberichten im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung sind auf der Internetseite des BSH (www.bsh.de) abrufbar.
Bis zum 15. Juni 2018 kann die Öffentlichkeit zu den Entwurfsdokumenten Stellung nehmen. Am 27. Juni 2018 findet in Hamburg ein Anhörungstermin zur Besprechung der Planungen statt. Weitere Informationen unter www.bsh.de.
- Quelle:
- BSH
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.bsh.de/...
- Keywords:
- Windenergie, Windkraft, BSH, Flächenentwicklungsplan, Offshore, Windpark, Nordsee, Ostsee, Nord- und Ostsee
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