2024-11-22
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Bundesrat setzt totalrevidiertes Energiegesetz per 2018 in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2017 das totalrevidierte Energiegesetz, dem die Schweizer Stimmbevölkerung in der Referendumsabstimmung vom 21. Mai 2017 zugestimmt hat, per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.

Gleichzeitig hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den zugehörigen Verordnungsrevisionen zur Kenntnis genommen und die Verordnungen verabschiedet. Die drei neuen und sechs revidierten Verordnungen treten gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft.

  • „Guichet Unique“
    Die Koordinationsaufgabe für Stellungnahmen und Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen auf Bundesebene wird dem BFE übertragen. Beim „Guichet Unique“ handelt es sich nicht um eine Leitbehörde im Sinne des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes. Es handelt sich vielmehr um eine reine Koordinationsaufgabe, mit der die Bearbeitung der Dossiers optimiert und beschleunigt werden soll.
  • Kostendeckende Einspeisevergütung
    Die Vergütung für Anlagen, die neu ins Fördersystem aufgenommen werden, orientiert sich an den Gestehungskosten einer Referenzanlage und ist somit nicht mehr in jedem Fall kostendeckend. Die Vergütungsdauer wird ausserdem von 20 auf 15 Jahre gekürzt (Ausnahme: Biomasseanlagen). Die Vergütungssätze für Wind- und Wasserkraftwerke werden gegenüber der Vernehmlassungsvorlage leicht erhöht, um die Kürzung der Vergütungsdauer teilweise zu kompensieren.
  • Nationales Interesse
    Wenn Behörden oder Gerichte im Rahmen einer Interessenabwägung zwischen den Interessen von Natur- und Landschaftsschutz und dem Interesse der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien entscheiden müssen, geniessen künftig beide Anliegen den Status eines nationalen Interesses. Sie sollen also gleichwertig gegeneinander abgewogen werden können. Konkret erhalten neue und bestehende Windenergieanlagen ab einer Produktionsmenge von 20 GWh pro Jahr den Status des nationalen Interesses.
  • Übertragen von Projekten innerhalb Kantone
    Neu können positive KEV-Bescheide von Windenergieprojekten auf andere Projekte innerhalb des gleichen Kantons übertragen werden, falls es für die ursprünglichen Projekte aufgrund von Änderungen in der kantonalen Planung keine Bewilligungsgrundlage mehr gibt.

 

Quelle:
Suisse Eole
Autor:
Pressestelle
Link:
www.suisse-eole.ch/...
Keywords:
Schweiz, Energiegesetz, Bundesrat



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