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Rechtsgutachten zum Helgoländer Papier veröffentlicht
Die Fachagentur Windenergie an Land hat das sogenannte „Helgoländer Papier“ im Hinblick auf die rechtliche Relevanz für die planerische Praxis prüfen lassen. Das Rechtsgutachten unterstreicht den empfehlenden Charakter des Papiers.
Wie nahe dürfen Windenergieanlagen an den Brut- und Jagdgebieten von windenergiesensiblen Vogelarten errichtet werden? Richtschnur dafür ist in Nordrhein-Westfalen der Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen aus November 2013. Er enthält unter anderem Empfehlungen für einen entsprechenden Untersuchungsradius in Abhängigkeit von der jeweiligen Art. Der Leitfaden beruht dabei auf Angaben der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG VSW), dem sogenannten „Helgoländer Papier“, das im Jahr 2007 erstellt und in den Folgejahren in einem aufwendigen Prozess überarbeitet wurde. Er übernimmt die dort aufgeführten Untersuchungsradien grundsätzlich und verändert oder ergänzt sie teilweise aufgrund regionaler Kenntnisse für Nordrhein-Westfalen. Außerdem wurden bereits weitgehend die neuen Erkenntnisse aus dem Überarbeitungsprozess berücksichtigt. Im Mai 2015 hat die LAG VSW die überarbeitete Fassung des Helgoländer Papiers veröffentlicht. Die Neufassung berücksichtigt den neuesten Forschungsstand zur Gefährdung von Vögeln durch Windenergieanlagen. Darin sind unter anderem auch neue Erkenntnisse aus Besenderungsprojekten eingegangen.
Da die Relevanz des Helgoländer Papiers immer wieder für Fragen und Kontroversen in der Praxis sorgt, hat die Fachagentur Windenergie an Land diese nun im Rahmen eines Rechtsgutachtens prüfen lassen. Das Gutachten beschreibt die alte Rechtslage von 2007 und erläutert den Anspruch der neuen Fassung vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung. Zudem bewerten die Gutachter die Bedeutung des Papiers für Planungsträger und Genehmigungsbehörden.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Helgoländer Papier keine Fachkonvention im juristischen Sinne darstelle, welche die sogenannte naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative der zuständigen Behörde ersetzen würde. Demnach sei das neugefasste Papier rechtlich nicht bindend. Die Abstandsempfehlungen hätten lediglich eine Indizwirkung. Zudem wird davon ausgegangen, dass soweit länderspezifische Abstandsempfehlungen mit einer mindestens vergleichbaren naturschutzfachlichen Qualität vorlägen, sich diese gegenüber dem Helgoländer Papier als vorzugswürdig erweisen dürften. Die Frage des Artenschutzes müsse bei der Suche nach geeigneten Standorten für die Windenergienutzung letztlich immer im Einzelfall unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen geklärt werden. Werden die empfohlenen Mindestabstände unterschritten, bedürften die Genehmigungs- oder Planungsentscheidungen aber eines erhöhten Sachverhaltsermittlungs- und Beurteilungsaufwandes.
Das Rechtsgutachten will einen fachlichen Beitrag leisten, um bestehende Unsicherheiten im Umgang mit den Abstandsempfehlungen auszuräumen und sowohl Planungs- als auch Genehmigungsbehörden den Umgang mit den Abstandsempfehlungen zu erleichtern.
- FA Wind (2015): Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten – Gutachterliche Stellungnahme zur rechtlichen Bedeutung des Helgoländer Papiers der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG VSW 2015)
- LAG VSW (2015): Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten
- Quelle:
- EnergieAgentur.NRW
- Link:
- www.energiedialog.nrw.de/...