Meldung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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15.11.2005
EU/Erneuerbare Energien Deutschland erfuellt EU-Vorgaben bei erneuerbaren Energien Bericht an die EU-Kommission vorgelegt
Deutschland wird das von der EU für das Jahr 2010 vorgegebene Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien erreichen. Voraussetzung ist, dass die Massnahmen zum Ausbau fortgeführt werden. Das geht aus einem Bericht hervor, den die Bundesregierung der EU -Kommission vorgelegt hat.
Die EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen legt für die Mitgliedstaaten jeweils nationale Richtziele des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahre 2010 fest. Für Deutschland gilt ein Ziel von mindestens 12,5 Prozent. Ziel der Bundesregierung ist, bis zum Jahr 2020 mindestens 20 Prozent unseres elektrischen Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugen. Bis zur Mitte des Jahrhunderts soll rund die Hälfte des gesamten Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.
Wichtigstes Instrument zur Erreichung des Ziels ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Aufgrund der gesetzlich garantierten, insbesondere nach Technologien gestaffelten und degressiv ausgestalteten Vergütungssätze hat sich das EEG als ueberaus effektiv und volkswirtschaftlich effizient erwiesen: Deutsche Windturbinen sind mittlerweile hocheffizient und erzeugen den Strom derzeit fuer rund 8 Eurocent pro Kilowattstunde. Das ist der niedrigste Tarif für Windstrom unter den G8-Staaten. In anderen Ländern, mit anderen Fördersystemen, reicht die Preisspanne für Windstrom bis über 15 Eurocent für die Kilowattstunde. Deshalb sind nicht nur deutsche Windturbinen sondern auch das EEG selbst zum Exportschlager geworden: Heute nutzen mehr als die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten das Instrument der Einspeisevergütungen, um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern.
Die EU-Kommission beabsichtigt, auf Grundlage der nationalen Berichte so genannte "Best-Practice-Faelle" zu identifizieren und ihre Koordinierung in der gesamten Union zu fördern". Ein erster Kommissionsbericht dazu soll noch vor Ende des Jahres 2005 vorliegen.
Die EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen legt für die Mitgliedstaaten jeweils nationale Richtziele des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahre 2010 fest. Für Deutschland gilt ein Ziel von mindestens 12,5 Prozent. Ziel der Bundesregierung ist, bis zum Jahr 2020 mindestens 20 Prozent unseres elektrischen Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugen. Bis zur Mitte des Jahrhunderts soll rund die Hälfte des gesamten Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.
Wichtigstes Instrument zur Erreichung des Ziels ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Aufgrund der gesetzlich garantierten, insbesondere nach Technologien gestaffelten und degressiv ausgestalteten Vergütungssätze hat sich das EEG als ueberaus effektiv und volkswirtschaftlich effizient erwiesen: Deutsche Windturbinen sind mittlerweile hocheffizient und erzeugen den Strom derzeit fuer rund 8 Eurocent pro Kilowattstunde. Das ist der niedrigste Tarif für Windstrom unter den G8-Staaten. In anderen Ländern, mit anderen Fördersystemen, reicht die Preisspanne für Windstrom bis über 15 Eurocent für die Kilowattstunde. Deshalb sind nicht nur deutsche Windturbinen sondern auch das EEG selbst zum Exportschlager geworden: Heute nutzen mehr als die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten das Instrument der Einspeisevergütungen, um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern.
Die EU-Kommission beabsichtigt, auf Grundlage der nationalen Berichte so genannte "Best-Practice-Faelle" zu identifizieren und ihre Koordinierung in der gesamten Union zu fördern". Ein erster Kommissionsbericht dazu soll noch vor Ende des Jahres 2005 vorliegen.
- Quelle:
- BMU-Pressereferat
- Autor:
- Michael Schroeren, Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
- Email:
- presse@bmu.bund.de