2024-11-25
http://w3.windmesse.de/windenergie/pm/19821-argentinien-gesetzesanderung-sieht-20-ee-anteil-am-strommix-bis-2025-vor

Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Argentinien: Gesetzesänderung sieht 20 % EE-Anteil am Strommix bis 2025 vor

Die Abgeordnetenkammer Argentiniens hat am 23. September 2015 mit großer Mehrheit eine Ergänzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von 2006 beschlossen.

Die Anpassung des Gesetzes verschiebt das ursprüngliche Ausbauziel für erneuerbaren Energien (Windenergie, Photovoltaik, Geothermie, Biomasse und kleine Wasserkraft) von 8% am Stromverbrauch bis 2016 um ein Jahr und setzt nun den 31. Dezember 2017 als neue Frist. Außerdem sieht die beschlossene Ergänzung vor, den Erneuerbare-Energien-Anteil am Stromverbrauch auf 20% bis 2025 zu erhöhen und führt weitere Maßnahmen ein, die den Ausbau von EE-Anlagen in Argentinien fördern sollen. Im Jahr 2014 stellten erneuerbare Energien (außer großer Wasserkraft) erst 1,5% des argentinischen Stroms bereit.

Bereits in seiner ursprünglichen Fassung von 2006 fördert das Gesetz Nr. 26.190 den Ausbau von erneuerbaren Energien mit Steuervergünstigungen und Einspeisevergütungen. Letztere liegen laut Gesetz bei 0,9 Argentinischen Pesos/kWh (ca. 0,08 Euro/kWh) für Photovoltaik und 0,015 Argentinischen Pesos/kWh (ca. 0,0014 Euro/kWh) für Windenergie, Geothermie, Biomasse und Biogas, zahlbar jeweils über 15 Jahre. Dennoch läuft der Ausbau erneuerbarer Energien in Argentinien schleppend. Neben bürokratischen Hürden liegt dies auch an subventionierten Strompreisen und mangelnden Finanzierungsmöglichkeiten für EE-Projekte. Eine Anpassung des Gesetzes war daher bereits seit 2013 in der politischen Diskussion.

Kernstück der im September beschlossenen Gesetzesanpassung ist die Einführung von Auflagen für große Stromverbraucher (mit einer Abnahmekapazität von mehr als 300 kW), einen bestimmten Anteil (8% bis 2017) ihres Elektrizitätskonsums aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Dabei können die Unternehmen den EE-Strom entweder selbst erzeugen oder von Energieversorgungsunternehmen kaufen. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Gesetzesänderung ist die Schaffung eines Fonds (Fondo para el Desarollo de Energías Renovables – FODER) zur Erleichterung der Finanzierung von EE-Projekten. Der Fonds soll insbesondere der Finanzierung von Großprojekten dienen. Ab wann der FODER eingeführt wird, wer ihn verwaltet sowie weitere Details zur Umsetzung der Gesetzesänderung sind noch unklar, da die notwendige Durchführungsverordnung zum Stand Oktober 2015 noch nicht erlassen wurde. Laut Marktbeobachtern wird der Erlass wohl erst nach der Präsidentschafts- und Kongresswahl am 25. Oktober erfolgen.

Quelle:
Exportinitiative Erneuerbare Energien Logo Exportinitiative Erneuerbare Energien
Link:
www.export-erneuerbare.de/...



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