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PNE WIND AG: Ermittlungsverfahren gegen PNE WIND AG mangels hinreichenden Anfangsverdachts nicht eröffnet
Dies geschah mangels eines hinreichenden Anfangsverdachts. Die schweren Vorwürfe des Parteiverrats, des Wahlbetrugs und der Urkundenunterdrückung erwiesen sich demnach als ungerechtfertigt. Zugleich bedeutet dies, dass auch gegen keine weitere Personen der PNE WIND AG, seien es Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrates, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Die beschlagnahmten Beweismittel wurden wieder freigegeben. „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zeigt ganz klar, dass die von Aufsichtsratsmitglied Frau Zielke und Herrn Thomas Knipp (Brunswick) gestellte Strafanzeige völlig haltlos war und damit einmal mehr der PNE WIND AG öffentlich und grundlos Schaden zugefügt wurde. Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche gegen die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH belaufen sich zunächst auf 6,2 Mio. Euro. Darüber hinaus prüfen wir die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen von insgesamt 17 Mio. Euro“, so Martin Billhardt, Vorstandsvorsitzender der PNE WIND AG.
Der Vorstand der PNE WIND AG wird unter Berücksichtigung der Aktionärsinteressen und vor allem im Hinblick auf eine weiterhin erfolgreiche operative Entwicklung der Gesellschaft zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einladen. „Wir wollen eine Lösung, die eine erfolgreiche und reibungslose Entwicklung des operativen Geschäfts in den Mittelpunkt stellt“, so Martin Billhardt weiter.
- Quelle:
- PNE Wind
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- info@pnewind.com
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