2024-11-22
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Meldung von Becker Büttner Held

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Beihilfe für Kernkraftwerk Hinkley Point: BBH bereitet Klage gegen EU-Kommission vor

Weitere kommunale Energieversorger, wie die Stadtwerke Schwäbisch-Hall, überlegen und bereiten vor, sich ebenfalls an der Klage zu beteiligen.

Im Oktober letzten Jahres hat die EU-Kommission die Beihilfe für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C genehmigt. Nun hat der Stromversorger Greenpeace Energy beschlossen, mit Hilfe der prominenten deutschen Energierechtskanzlei Becker Büttner Held (BBH) gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Weitere kommunale Energieversorger, wie die Stadtwerke Schwäbisch-Hall, überlegen und bereiten vor, sich ebenfalls an der Klage zu beteiligen.

Nicht weniger als 35 Jahre lang soll das geplante neue Kernkraftwerk Hinkley Point im Südwesten Englands subventioniert werden, so will es die britische Regierung. Rückendeckung dafür hat sie von der EU-Kommission bekommen, die im Oktober vergangenen Jahres grünes Licht für ein Beihilfepaket über umgerechnet etwa 23 Milliarden Euro gegeben hat. Dies hat zur Folge, dass die AKW-Betreiber ab 2023 einen zugesicherten Garantieabnahmepreis für den produzierten Strom bekommen, der über dem normalen Marktpreis liegt.

Die britische Regierung zahlt über den sogenannten Contract for Difference (CFD) eine feste Einspeisevergütung: Jede Kilowattstunde Atomstrom aus Hinkley Point C soll mit  umgerechnet 12,8 Cent vergütet werden – plus Inflationsausgleich. Hinzu kommen eine Reihe weiterer erheblicher staatlicher Hilfen, wie eine Garantie im Fall von politisch begründetem Shut-down. Eine Kreditbürgschaft durch die britische Regierung, eine großzügige Bewertung der späteren Rückbaukosten sowie die Tatsache, dass keine Ausschreibung stattgefunden hat, komplettieren das Gesamtschema.

Mit einer Gesamtleistung von 3.260 Megawatt werden dann etwa sieben Prozent der hochsubventionierten Stromerzeugung in und aus Großbritannien auf den europäischen Strombinnenmarkt kommen. Das Modell Hinkley Point wird dadurch Auswirkungen auf den europäischen Strommarkt haben. Außerdem stellt die Entscheidung der Kommission eine Art „Blueprint“ für Begehrlichkeiten in anderen Nachbarländern zu Deutschland wie Polen, der Tschechischen Republik, Slowakei und Slowenien dar – auch deswegen, weil weitere Atomkraftwerksbauten unter dem CFD-Mechanismus von der britischen Regierung bereits geplant sind. Die Website des Department of Energy and Climate Change (DECC) zeigt anschaulich, wo diese Kraftwerke in Zukunft stehen könnten.

Die Mandanten von BBH bezweifeln, dass die Subventionierung von Hinkley Point mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Vielmehr sehen sie in der Entscheidung eine faktische Beendigung des Binnenmarktes Strom. Die Kommission hat die Genehmigung der Beihilfe auf die Korrektur eines Marktversagens für ein Unterfangen im gemeinsamen europäischen Interesse im Sinne des Art. 107 Abs. 3 lit. b AEUV begründet. „Weder hat der Strommarkt versagt noch liegt ein gemeinsames Interesse vor“, erklärt Dr. Dörte Fouquet, die das Mandat für BBH federführend betreut. „Der europäische Trend geht ganz klar in Richtung Ausbau der Erneuerbaren Energien und Ausstieg aus der Atomkraft. Die Kommission hat die Bestimmungen des Art. 107 Abs.3 lit. b AEUV unter mehrfachen Aspekten falsch angewendet.“ Insbesondere die Stellungnahmen mehrerer Mitgliedstaaten im Prüfverfahren vor der Entscheidung der EU Kommission und vor allem die klare und dezidierte Bewertung durch Österreich, welche diese gemeinsam mit einem Grundsatzgutachten der Partnerin Dr. Dörte Fouquet der Kanzlei BBH an die Kommission gesandt hatte, hat explizit die Nicht-Begründbarkeit eines gemeinschaftlichen europäischen Interesses an Atomkraftneubau- und Betriebsförderung dargelegt.

Prinzipiell sei es so, dass Beihilfen Marktversagen korrigieren sollen – und nicht erst herbeiführen. „Deshalb werden wir voraussichtlich im Mai dieses Jahres eine Nichtigkeitsklage gegen die Fehlentscheidung der Kommission beim Europäischen Gericht als einzig möglicher Instanz der Durchsetzung der besonderen Interessen der deutschen, am europäischen Strommarkt teilnehmenden Unternehmen einreichen“, so Fouquet.

Erst Ende 2014 hat die EU-Kommission das Beihilfeverfahren gegen die deutsche Ökostromförderung abgeschlossen und dem deutschen Gesetzgeber konkrete Auflagen für die weitere Förderung gemacht. Diese sind in das novellierte EEG 2014 eingeflossen. Mit dem Fördersystem des EEG sei die Subventionierung von Hinkley Point aber nicht vergleichbar, so Fouquet. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll einer neuen Technologie die notwendige Starthilfe geben und basiert auf der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung von Erneuerbaren Energien, die klare und verbindliche Mindestausbauziele für alle Mitgliedstaaten bis 2020 vorsieht. Ein solches Förderprogramm für Atomkraft liegt nicht vor. Die Atomkraftwerke gibt es bereits seit den 1960er Jahren. „Wenn man es nicht schafft, eine über 50 Jahre alte Technologie wirtschaftlich anzuwenden, dann kann das nur eines bedeuten: Diese Technologie findet kein Investitionsmodell“, so Dörte Fouquet.

Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.  

Quelle:
BBH
Link:
www.bbh-online.de/...
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