2024-12-22
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Meldung von PNE AG

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Die PNE Wind AG informiert

PNE WIND AG teilt mögliche Veränderungen im Aufsichtsrat mit / PNE WIND AG macht kaufvertragliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb an der WKN AG geltend

Der Aufsichtsrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, beim zuständigen Gericht einen Antrag nach § 103 Abs. 3 AktG auf Abberufung von Herrn Volker Friedrichsen als Mitglied des Aufsichtsrats der PNE WIND AG zu stellen, sofern dieser nicht noch kurzfristig freiwillig sein Mandat niederlegt.

Grundlage dieser Entscheidung ist der Umstand, dass für Herrn Volker Friedrichsen - dem Alleingesellschafter der Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH - in Folge der ebenfalls heute beschlossenen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung an der WKN AG ein dauerhafter Interessenkonflikt besteht. Ein weiterer Interessenkonflikt ergibt sich bezogen auf die Wettbewerbstätigkeiten der reconcept GmbH, Hamburg, deren Alleingesellschafter die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH ist, nach Ziffer 5.5.3 S.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Abgelehnt wurden die Beschlussanträge im Aufsichtsrat, Herrn Dieter K. Kuprian als Aufsichtsratsvorsitzenden abzuwählen und ebenfalls einen Antrag an das zuständige Gericht zu richten, Herrn Dieter K. Kuprian als Mitglied des Aufsichtsrats abzuberufen.

Nach Einschätzung des Vorstands haben die genannten Vorgänge im Aufsichtsrat keine Auswirkungen auf das operative Geschäft der PNE WIND AG und der WKN AG.
 
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Der Vorstand der PNE WIND AG hat heute die Zustimmung des Aufsichtsrats erhalten, insbesondere kaufvertragliche Schadensersatzansprüche gegen die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH im Zusammenhang mit der von dieser im Jahr 2013 erworbenen Beteiligung an der WKN AG geltend zu machen.

Die geltend zu machenden Schadensersatzansprüche belaufen sich voraussichtlich auf bis zu € 6,2 Mio. Daneben behält sich die Gesellschaft die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor. Außerdem hat der Vorstand vom Aufsichtsrat die Zustimmung erhalten, die betreffenden Ansprüche erforderlichenfalls im Wege einer Schiedsklage geltend zu machen.

Bei den in Rede stehenden Ansprüchen geht es im Wesentlichen darum, ob bei der WKN AG zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs durch die PNE WIND AG einzelne Windparkprojekte überbewertet waren. Für das Geschäftsjahr 2014 erwartet der Vorstand aus der Überbewertung einzelner Projekte eine Ergebnisbelastung auf das PNE WIND-Konzern EBIT in der Größenordnung eines niedrigen bis mittleren einstelligen Millionenbetrags. An der veröffentlichten Guidance, wonach das kumulierte Konzern-EBIT in den Geschäftsjahren 2014 bis 2016 insgesamt € 110 bis € 130 Mio. betragen soll, hält der Vorstand auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands fest.

Quelle:
PNE Wind
Email:
info@pnewind.com
Link:
www.pnewind.com/...
Windenergie Wiki:
Hamburg



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