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Nexans zur Entscheidung der EU-Kommission
2. April 2014 - Nexans wurde über die Entscheidung der EU-Kommission informiert, die heute nach entsprechenden Untersuchungen im Hinblick auf das angeblich wettbewerbswidrige Verhalten von Kabelherstellern im Segment für Hochspannungsunterwasser- und Starkstrom-Erdkabel bekannt gegeben wurde. Die Kommission verhängte eine Geldbuße gegen wichtige Akteure der Branchen in Europa und Asien. Die gegen Nexans France verhängte Geldbuße beläuft sich auf 70.670.000 Euro, wovon 65.767.000 Euro gesamtschuldnerisch durch Nexans als Muttergesellschaft zu zahlen sind.
Nexans wird die umfangreiche Entscheidung im Detail prüfen, um seine weitere Vorgehensweise festzulegen, die auch einen Einspruch beinhalten könnte. Der Konzern wird die Konsequenzen der Entscheidung im Hinblick auf mögliche Folgeklagen sowie den Einfluss der Entscheidung auf die neuesten Entwicklungen anderer laufender Untersuchungen der Wettbewerbsbehörden im gleichen Kabelsegment in den USA, Kanada, Brasilien, Australien und Korea prüfen, deren Folgen, wie bereits erläutert, erheblichen negativen Einfluss auf die Ergebnisse von Nexans und seine Finanzlage haben könnten. Der Konzern wird weitere Einzelheiten bekannt geben, sobald die ersten Quartalsergebnisse vorliegen.
„Leider hat die Kommission nicht die fehlenden Auswirkungen auf die Kunden berücksichtigt, was jedoch nicht festgestellt werden muss, um Sanktionen zu verhängen“, äußerten Nexans' CEO Frédéric Vincent und COO Arnaud Poupart-Lafarge in einer gemeinsamen Erklärung. „Wir bestätigen unsere Vorgabe zur strikten Einhaltung unserer ethischen Werte, die im Nexans-Kodex für ethisch korrektes Handeln und Geschäftsgebaren und in den Kartellrichtlinien festgelegt und ganz eindeutig sind. Der Konzern verpflichtet sich in vollem Umfang zur Einhaltung des Wettbewerbsrechts und setzt bei seinen Tochtergesellschaften auf der ganzen Welt ein strenges Wettbewerbs-Compliance-Programm um, das 2009 weiter verschärft wurde, um zu gewährleisten, dass unsere Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit den höchsten ethischen und gesetzlichen Standards erfolgt.“
- Quelle:
- Nexans
- Link:
- www.nexans.de/...