2024-12-22
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FGW e.V.: Neue Regularien zur Windpotenzial-Bestimmung nach FGW TR6

Berlin, 09. Juni 2011. Der Fachausschuss Windpotenzial und Energieerträge der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien e.V. (FGW) hat die 8. Revision der Technischen Richtlinie Teil 6 beschlossen. So wurde u.a. die statistische Unsicherheitsanalyse für den
60 %-Referenzertragsnachweis ersatzlos gestrichen.

Nach aktueller Revision der Richtlinie erhält die Prüfung der Datenlieferung von Kundenseite eine größere Bedeutung. Der Kunde wird in die Pflicht genommen vollständige Daten und Informationen zu übermitteln. Zum Beispiel muss der Kunde den Gutachter über geplante Zubauten in der Nähe des Standortes informieren. Der Kunde muss auf Qualität, Richtigkeit und Aktualität der Eingangsdaten achten, da diese im Wesentlichen die Qualität und Aussagekraft des Windgutachtens beeinflussen.

Bei den Anforderungen an die Windmessungen werden Temperaturmessungen in zwei Höhen empfohlen, um die atmosphärische Stabilität bei der Datenauswertung und Höhenextrapolation der Windgeschwindigkeit zu berücksichtigen. Während des Messbetriebs wird zur Besichtigung des Messmastes geraten. Das dient der Angabenüberprüfung im Installationsprotokoll bei Messungen, die vom Gutachter nicht selber
durchgeführt werden.

Zur Energieertragsberechnung wird empfohlen, vorrangig vermessene Leistungskennlinien zu verwenden.

Für die statistische Unsicherheitsanalyse von meteorologischen Langzeitdaten werden Angaben zum Projektionszeitraum gefordert: Es muss klar sein, ob das Ergebnis als Mittel für 10 Jahre, 20 Jahre oder 30 Jahre gilt.

Laut § 29 Abs. 3 EEG sind Netzbetreiber nur verpflichtet, Strom gem. den §§ 29 Abs. 1 und 2 EEG zu vergüten, wenn der Betreiber der WEA nachgewiesen hat, dass am Standort mehr als 60 % des Referenzertrages erzeugt werden können. Dieser Nachweis erfolgt in Deutschland durch Gutachten gem. der Technischen Richtlinie Teil 6. Die darin beschriebene statistische Unsicherheitsbetrachtung bei der Bestimmung des 60%-Referenzkriteriums wurde nun für nichtig erklärt.

Gültig ist die Richtlinie seit dem 19.05.2011. Herausgeber ist die FGW. Sie kann über die FGW-Homepage unter http://www.wind-fgw.de als Pdf-Datei oder Print-Version bestellt werden.

Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an FGW e.V. wird freundlichst erbeten.

Für Fragen steht Ihnen Herr Peter Paulsen, FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien, gerne zur Verfügung.

Oranienburger Straße 45
10117 Berlin

Fon: +49 30 3010 1505 - 0
Fax: +49 30 3010 1505 – 1

E-Mail: mailto:paulsen@wind-fgw.de
Internet: http://www.wind-fgw.de
Quelle:
FGW e.V.
Email:
paulsen@wind-fgw.de
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