Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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03.02.2011
Albers: Entscheidung der Bundesregierung zum Grünstromprivileg lässt Windranche vorerst aufatmen
Berlin, 2. Februar 2011: Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung beschlossen, die bestehenden Regelungen für das Grünstromprivileg gemäß § 37 EEG nicht mehr im Jahre 2011 zu verändern. "Die Bundesregierung sendet mit dieser vernünftigen Entscheidung ein positives Signal in die Windbranche. Die bisher vorgesehene Deckelung des Grünstromprivilegs zum 1. Juli 2011 hätte zahlreichen Ökostromanbietern mit Windstrom im Angebot die Geschäftsgrundlage entzogen", erklärte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie.
Das so genannte Grünstromprivileg nach § 37 EEG besagt, dass Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der so genannten EEG-Umlage ausgenommen sind, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet, sondern direkt vermarktet wird. Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom. Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn ist der Anreiz zur Nutzung des Grünstromprivilegs gewachsen. Die Bundesregierung möchte nun erst ab dem 1. Januar 2012 die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 - sprich 2,047 Eurocent je Kilowattstunde - begrenzen.
"Eine Festlegung auf einen Deckel in Höhe von rund zwei Cent/ kWh zum jetzigen Zeitpunkt schießt leider über das Ziel hinaus. Richtiger erscheint es, den die nächste EEG-Novelle vorbereitenden EEG-Erfahrungsbericht abzuwarten und auf dieser Grundlage eventuell notwendige Änderungen des § 37 EEG zu diskutieren", so Albers.
Das so genannte Grünstromprivileg nach § 37 EEG besagt, dass Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der so genannten EEG-Umlage ausgenommen sind, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet, sondern direkt vermarktet wird. Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom. Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn ist der Anreiz zur Nutzung des Grünstromprivilegs gewachsen. Die Bundesregierung möchte nun erst ab dem 1. Januar 2012 die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 - sprich 2,047 Eurocent je Kilowattstunde - begrenzen.
"Eine Festlegung auf einen Deckel in Höhe von rund zwei Cent/ kWh zum jetzigen Zeitpunkt schießt leider über das Ziel hinaus. Richtiger erscheint es, den die nächste EEG-Novelle vorbereitenden EEG-Erfahrungsbericht abzuwarten und auf dieser Grundlage eventuell notwendige Änderungen des § 37 EEG zu diskutieren", so Albers.
- Quelle:
- Bundesverband WindEnergie e.V.
- Autor:
- Ulf Gerder
- Email:
- u.gerder@wind-energie.de
- Link:
- www.wind-energie.de/...