03.07.2004
oekostrom AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen Wienstrom AG
Wien - Die oekostrom AG hat eine Einstweilige Verfügung gegen die Wienstrom erwirkt. Der Wienstrom AG wird ab sofort untersagt durch Außendienstmitarbeiter einen Stromliefervertrag zur gleichen Zeit an gleicher Stelle mit einer Netznutzungsvereinbarung gegenüber Kunden vorzulegen. Dieses gilt besonders wenn die Verträge im Durchschreibeverfahren ausgefüllt werden sollen. Obwohl Österreich angeblich den Strommarkt weitgehend liberalisiert hat, zeigt die Praxis, dass weiterhin Verflechtungen zwischen Unternehmen für Stromproduktion und Unternehmen für Netzbetrieb gibt.
- Quelle:
- Onlineredaktion, Windmesse.de
- Autor:
- Katja Clysters, Onlineredakteurin
- Email:
- presse@windmesse.de
- Keywords:
- oekostrom AG, Wienstrom AG