2024-04-20
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Meldung von Senvion GmbH

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REpower erster Hersteller mit unbefristetem Einheitenzertifikat im Sinne der SDLWindV

Varianten der MM-Baureihe (Neuanlagen) nun vollständig zertifiziert

Erste Anlagengutachten für MM-Windparks werden in den kommenden Wochen erwartet

Doppelt-gespeistes System entspricht nachweislich hohen Netzanforderungen in Deutschland


Hamburg, 27. April 2010. Die REpower Systems AG (WKN 617703) ist der erste Windenergieanlagenhersteller, der von einer Zertifizierungsstelle ein unbefristetes Einheitenzertifikat im Sinne der Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) erhalten hat. Damit wird nachgewiesen, dass die Anforderungen nach der SDLWindV auch nach dem 30. Juni 2011 eingehalten werden. Alle Varianten von Windenergieanlagen der MM-Baureihe erfüllen damit nachweislich die hohen Netzanforderungen in Deutschland.

Auf der Hannover Messe hat die Zertifizierungsstelle der Forschungsgemeinschaft für Elektrische Anlagen und Stromwirtschaft e. V. (FGH) zwei Einheitenzertifikate für Varianten der MM-Baureihe an die REpower Systems AG übergeben. Alle Varianten der MM-Baureihe sind nun zertifiziert. Die Nachweise sind grundlegend für das Deutschland-Geschäft des Unternehmens sowie für die internationalen Märkte, auf denen ähnlich anspruchsvolle Anforderungen gelten, beispielsweise Großbritannien, Kanada oder Australien.

Matthias Schubert, Technologievorstand (CTO) der REpower Systems AG, betont: „Wir sind stolz darauf, nun als erster Hersteller überhaupt ein unbefristetes Zertifikat erhalten zu haben. Dies verdeutlicht erneut die Leistungsfähigkeit unserer Produkte hinsichtlich der Netzkonformität. Unsere Anlagen mit doppelt-gespeistem Generatorsystem und Teilumrichter erfüllen zuverlässig die Anforderungen, beispielsweise an das stützende Verhalten bei Fehlern im Netz, und tragen so zur Stabilität bei.“

Nach dem 30. Juni 2011 kann eine Übergangsregelung nach SDLWindV nicht mehr angewendet werden, so dass Erzeugungseinheiten, also Windenergieanlagen im Sinne der Systemdienstleistungsverordnung, ab diesem Datum höhere Anforderungen an das Verhalten bei Fehlern im Netz einhalten müssen. Erfüllen die Turbinen diese Anforderungen nicht, dürfen die Windparks nicht mehr nach den Regelungen des EEG angeschlossen werden. „In den letzten Monaten haben wir die Komponenten mit Blick auf diese hohen Anforderungen weiterentwickelt“, so Schubert. „Die Zertifizierung ist der verdiente Lohn für die zahlreichen Aktivitäten unserer Mitarbeiter im Bereich der Modellentwicklung und der Validierung im realen Betrieb.“

Der Betreiber eines Windparks weist mit Hilfe des Einheitenzertifikats sowie eines Sachverständigengutachtens nach, dass die Anforderungen am Netzverknüpfungspunkt eingehalten werden. Die Sachverständigen, die zurzeit Anlagengutachten für Windparks mit MM-Turbinen erstellen, werden durch REpower bestmöglich unterstützt. Erste Anlagengutachten werden in den kommenden Wochen erwartet.

Für neue Erzeugungseinheiten der REpower 3.4M104 sollen Einheitenzertifikate spätestens im vierten Quartal 2010 vorliegen. Bis Ende Januar 2011 können Windenergieanlagen dieser Baureihe aufgrund der Prototypenregelung auch ohne vorliegendes Einheitenzertifikat und Sachverständigengutachten ans Netz gehen.

Quelle:
REpower Systems AG
Autor:
Daniela Puttenat
Email:
d.puttenat@repower.de
Link:
www.repower.de/...
Windenergie Wiki:
Windpark, Turbine, REpower, Hamburg



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