15.03.2004
Schlechtere Bedingungen für Windenergie durch Novelle des Baugesetzbuches?
Derzeit wird im Rahmen der Anpassung an das Europarecht das Bundesbaugesetz novelliert. Das sogenannte Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau soll voraussichtlich im Juli in Kraft treten. Im Gegensatz zum EEG ist das EAG Bau ein zustimmungspflichtiges Gesetz, das auch vom Bundesrat mitgetragen werden muss. Dessen Vorschläge für die Novelle sehen jedoch einige Verschlechterungen für die Windenergie vor. Am kritischten stuft der Bundesverband Windenergie BWE die Forderung ein, Bauanträge für Windenergieanlagen im Außenbereich dauerhaft bis zu einem Jahr zurückstellen zu können, wenn die Gemeinde entsprechende Eignungsgebiete in ihrem Flächennutzungsplan ausweisen will. Damit wäre die Privilegierung von Windkraftvorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 des derzeit gültigen Baugesetzbuches und damit der eigentliche Wille des Gesetzgebers, die Windenergie zu fördern, stark eingeschränkt. Der Gesetzes-Entwurf der Bundesregierung sieht ebenfalls eine einjährige Zurückstellungsmöglichkeit vor, die aber nur für Bauanträge gilt, die innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht werden.
Zusätzlich haben die Gemeinden die Möglichkeit, über die bereits geltende Veränderungssperre für Bebauungspläne Projekte für weitere 3 bis maximal 4 Jahre zu blockieren. Eine 2. Forderung des Bundesrates betrifft diese Veränderungssperre, die nach seinem Willen im 4. Verlängerungsjahr
von der Kontrolle durch übergeordnete Behörden befreit werden soll.
Der BWE lehnt alle Vorschläge sowohl für die Zurückstellungsmöglichkeit von Bundesrat und Bundesregierung als auch für die Veränderungssperre ab, da er befürchtet, dass damit ein Großteil neuer Planungen verhindert werden könnte.
Anfang letzter Woche fand im zuständigen parlamentarischen Ausschuss die
Anhörung statt, bei der nach Auskunft von Claudia Grotz, Politikreferentin des BWE, die Mehrzahl der Gutachter die Sichtweise des Bundesrates im Hinblick auf die Rückstellungsmöglichkeit vertreten hat.
Hintergrund ist unter anderem eine Petition des niedersächsischen Städte- und Gemeindebunds, in der die Kommunen die Rückstellmöglichkeit als Steuerungsinstrument fordern. „Das Ergebnis ist aber noch offen,“ so Grotz gegenüber windmesse.de. Anfang April soll nun voraussichtlich die 2. und 3. Lesung im Bundestag stattfinden, danach geht der Gesetzesentwurf Mitte Mai wieder in den Bundesrat und soll schließlich spätestens im Juli inkraftttreten.
Zusätzlich haben die Gemeinden die Möglichkeit, über die bereits geltende Veränderungssperre für Bebauungspläne Projekte für weitere 3 bis maximal 4 Jahre zu blockieren. Eine 2. Forderung des Bundesrates betrifft diese Veränderungssperre, die nach seinem Willen im 4. Verlängerungsjahr
von der Kontrolle durch übergeordnete Behörden befreit werden soll.
Der BWE lehnt alle Vorschläge sowohl für die Zurückstellungsmöglichkeit von Bundesrat und Bundesregierung als auch für die Veränderungssperre ab, da er befürchtet, dass damit ein Großteil neuer Planungen verhindert werden könnte.
Anfang letzter Woche fand im zuständigen parlamentarischen Ausschuss die
Anhörung statt, bei der nach Auskunft von Claudia Grotz, Politikreferentin des BWE, die Mehrzahl der Gutachter die Sichtweise des Bundesrates im Hinblick auf die Rückstellungsmöglichkeit vertreten hat.
Hintergrund ist unter anderem eine Petition des niedersächsischen Städte- und Gemeindebunds, in der die Kommunen die Rückstellmöglichkeit als Steuerungsinstrument fordern. „Das Ergebnis ist aber noch offen,“ so Grotz gegenüber windmesse.de. Anfang April soll nun voraussichtlich die 2. und 3. Lesung im Bundestag stattfinden, danach geht der Gesetzesentwurf Mitte Mai wieder in den Bundesrat und soll schließlich spätestens im Juli inkraftttreten.
- Quelle:
- Onlineredaktion www.Windmesse.de
- Autor:
- Nicole Paul, Onlineredakteurin
- Email:
- presse@windmesse.de
- Keywords:
- EAG Bau, Bundesrat, BWE, Zurückstellungsmöglichkeit, Veränderungssperre