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04.11.2008
TÜV NORD Umweltschutz: EEG 2009: Vorgaben richtig einhalten, Rendite sichern
Das ab 2009 weiter entwickelte Erneuerbare Energiengesetz (EEG) stellt höhere Anforderungen an Betreiber von Anlagen zur Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien wie beispielsweise Biogas- und Holzfeuerungsanlagen. Gleichzeitig belohnt der Gesetzgeber mit einem neuen Vergütungssystem neue Technologien wie die Gaseinspeisung oder die Wärmenutzung ebenso wie den Einsatz von Gülle in Biogasanlagen. Umwelt-Fachleute der TÜV NORD Gruppe empfehlen Planern und Betreibern, sich wie gesetzlich vorgeschrieben durch geprüfte Gutachter wegen der vielen neuen Bestimmungen unterstützen zu lassen, um die neuen Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig die Renditeangebote auszuschöpfen.
Im EEG wird Betreibern von Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien eine verlässliche Vergütung zugesichert. Die Neufassung tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft und ist Bestandteil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung mit dem Ziel, den Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromproduktion bis 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen.
Für Biomasseanlagen, in denen als Energieträger spezifische pflanzliche und tierische Stoffe eingesetzt werden, kann die Grundvergütung durch definierte technische Verbesserungen (Technologiebonus), definierte Einsatzstoffe (Nawaro-Bonus) und Nutzung der Abwärme (KWK-Bonus) erhöht werden.
Kleinere Anlagen erfahren eine moderate Anhebung der Vergütung. Für Altanlagen ergeben sich Verbesserungen, bei Emissionsminderung und verbesserter Wärmenutzung. Der Nachweis über die jeweiligen Voraussetzungen muss in der Regel jährlich durch ein Gutachten einer nach dem Umweltauditgesetz geprüften Person (Umweltgutachter) erbracht werden.
"Bauherren und Betreiber sollten schon in der Planungsphase einen Sachverständigen beauftragen, der sie auf dem Weg zu einer möglichst hohen Rendite begleiten kann. Die gesetzlich geforderten Herkunftsnachweise, Bescheinigungen und Gutachten werden anschließend von einem Umweltgutachter erstellt", so Petra Kauer, EEG-Spezialistin bei TÜV NORD Umweltschutz.
Fachleute, wie die von TÜV NORD Umweltschutz, bieten professionelle Unterstützung bei der Interpretation des EEG für die Praxis an. Die Tätigkeiten reichen vom Datenabgleich vor Ort über die Darstellung der Vergütungsfähigkeit bis zur Erstellung der erforderlichen Bescheinigungen. Rechtssicherheit ist über eine juristische Bewertung in Zusammenarbeit mit Juristen gewährleistet.
Darüber hinaus bietet die TÜV NORD Gruppe eine Reihe von Dienstleistungen rund um Biogasanlagen von der Planung über die Genehmigung, den Bau, die Inbetriebnahme bis zum Dauerbetrieb an. Dazu zählen Geruchs- und Schallgutachten nach Bundesimmissionsschutzgesetz, sicherheitstechnische Untersuchungen nach Betriebssicherheitsverordnung, Gefährdungsbeurteilungen sowie Zertifizierungen für Anlagenteile bzw. die Gesamtanlage. Nähere Informationen gibt es unter www.tuev-nord.de/42892.asp.
In der TÜV NORD Gruppe werden über Biomasse- und Biogasanlagen hinaus auf den Gebieten Windenergie sowie Wasserstofftechnologie und Brennstoffzellen umfangreiche Dienstleistungen, auch zum EEG, angeboten.
Im EEG wird Betreibern von Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien eine verlässliche Vergütung zugesichert. Die Neufassung tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft und ist Bestandteil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung mit dem Ziel, den Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromproduktion bis 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen.
Für Biomasseanlagen, in denen als Energieträger spezifische pflanzliche und tierische Stoffe eingesetzt werden, kann die Grundvergütung durch definierte technische Verbesserungen (Technologiebonus), definierte Einsatzstoffe (Nawaro-Bonus) und Nutzung der Abwärme (KWK-Bonus) erhöht werden.
Kleinere Anlagen erfahren eine moderate Anhebung der Vergütung. Für Altanlagen ergeben sich Verbesserungen, bei Emissionsminderung und verbesserter Wärmenutzung. Der Nachweis über die jeweiligen Voraussetzungen muss in der Regel jährlich durch ein Gutachten einer nach dem Umweltauditgesetz geprüften Person (Umweltgutachter) erbracht werden.
"Bauherren und Betreiber sollten schon in der Planungsphase einen Sachverständigen beauftragen, der sie auf dem Weg zu einer möglichst hohen Rendite begleiten kann. Die gesetzlich geforderten Herkunftsnachweise, Bescheinigungen und Gutachten werden anschließend von einem Umweltgutachter erstellt", so Petra Kauer, EEG-Spezialistin bei TÜV NORD Umweltschutz.
Fachleute, wie die von TÜV NORD Umweltschutz, bieten professionelle Unterstützung bei der Interpretation des EEG für die Praxis an. Die Tätigkeiten reichen vom Datenabgleich vor Ort über die Darstellung der Vergütungsfähigkeit bis zur Erstellung der erforderlichen Bescheinigungen. Rechtssicherheit ist über eine juristische Bewertung in Zusammenarbeit mit Juristen gewährleistet.
Darüber hinaus bietet die TÜV NORD Gruppe eine Reihe von Dienstleistungen rund um Biogasanlagen von der Planung über die Genehmigung, den Bau, die Inbetriebnahme bis zum Dauerbetrieb an. Dazu zählen Geruchs- und Schallgutachten nach Bundesimmissionsschutzgesetz, sicherheitstechnische Untersuchungen nach Betriebssicherheitsverordnung, Gefährdungsbeurteilungen sowie Zertifizierungen für Anlagenteile bzw. die Gesamtanlage. Nähere Informationen gibt es unter www.tuev-nord.de/42892.asp.
In der TÜV NORD Gruppe werden über Biomasse- und Biogasanlagen hinaus auf den Gebieten Windenergie sowie Wasserstofftechnologie und Brennstoffzellen umfangreiche Dienstleistungen, auch zum EEG, angeboten.
- Quelle:
- TÜV NORD AG
- Autor:
- Jochen May
- Link:
- www.tuev-nord.de/...
- Windenergie Wiki:
- KWK, Bonus