2024-12-21
https://w3.windmesse.de/windenergie/news/47060-maslaton-unsere-neuesten-updates-zu-erneuerbaren-energien

Meldung von MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


MASLATON: Unsere neuesten Updates zu Erneuerbaren Energien

Auszug aus dem Newsletter der Kanzlei MASLATON

Bild: Pixabay - WindkraftBild: Pixabay - Windkraft

MASLATON Newsletter Windenergie & Gesetzesänderung

4. BÜROKRATIEENTLASTUNGSGESETZ: AUS SCHRIFTFORM WIRD TEXTFORM

Erleichterte Formanforderungen: Nutzungsverträge für Wind- oder Solarparks müssen in Zukunft nur noch der Textform entsprechen. Hiermit sind nicht nur Vereinfachungen verbunden; es werden auch neue rechtliche Risiken geschaffen. Eine Einschätzung.

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen der Verabschiedung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) eine Reihe von Änderungen beschlossen, mit dem Ziel Bürokratieanforderungen zu senken und damit auch den Weg für mehr digitale Handlungsformen freizumachen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 18. Oktober 2024 zugestimmt..  
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Erneuerbare Energien
KATASTERÄMTER MÜSSEN EIGENTÜMERDATEN AN PROJEKTIERER BEREITSTELLEN

Auch das Verwaltungsgericht Leipzig erteilt der Praxis der sächsischen Katasterämter eine Absage: Projektierende haben bereits im frühen Planungsstadium ein „berechtigtes Interesse“ an Eigentümerdaten, auch außerhalb ausgewiesener Vorrang- oder Eignungsgebiete für Windenergieanlagen.

Trotz der Vorgaben des § 2 EEG, zahlreicher Urteile und der Klimaziele der Bundesregierung verweigern die sächsischen Vermessungsbehörden Projektentwicklern im Bereich der Erneuerbaren Energien das notwendige „berechtigte Interesse“ zur Einsichtnahme in Eigentümerdaten. Diese Informationen sind jedoch entscheidend, um frühzeitig zu prüfen, ob Grundstückseigentümer in den Planungsgebieten bereit sind, erneuerbare Projekte zu unterstützen – schließlich haben Flurstücke im Außenbereich regelmäßig keine Klingel. 
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Windenergie & Denkmalschutz
OVG BAUTZEN BESTÄTIGT VORRANG VON WINDENERGIEANLAGEN GEGENÜBER UNESCO-WELTERBE

Das OVG Bautzen räumt Windenergieanlagen den Vorrang gegenüber UNESCO-Weltkulturerbe ein: Nur relevante Sichtbeziehungen können zu einer optischen Beeinträchtigung führen und daher kein Umgebungsschutz außerhalb der Pufferzone.

Das Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz und Windenergie, sowie die angemessene Berücksichtigung beider Schutzgüter sind regelmäßig Gegenstand vor Gericht. Ob jedoch bei einem UNESCO-Weltkulturerbe andere Maßstäbe gelten müssen, war die zentrale Frage in zwei oberverwaltungegerichtlichen Entscheidungen. Einerseits hatte das OVG Bautzen zu entscheiden, dessen Urteil wir im Folgenden betrachten. Andererseits war bereits das OVG Koblenz mit dieser Frage befasst..
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Windenergie & Naturschutz BVERWG STELLT ANFORDERUNGEN AN KOMPENSATIONSREGELUNGEN INFRAGE

Das Bundesverwaltungsgericht hat die geltende Verwaltungspraxis zur Kompensation von Landschaftseingriffen durch Windenergieprojekte infrage gestellt. Können Ausgleichsmaßnahmen zukünftig zur Akzeptanzsteigerung genutzt werden?

Am 12. September entschied das Bundesverwaltungsgericht über die Anforderungen an Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe durch Windenergieanlagen. Während die Urteilsbegründung noch aussteht, lassen sich bereits jetzt mögliche Auswirkungen auf die zukünftige Genehmigungspraxis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erkennen.
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Windenergie & Luftverkehrsrecht
SCHLESWIG-HOLSTEIN SETZT NEUEN STANDARD FÜR ANTIKOLLISIONSSYSTEME

Der veröffentlichte Prüfrahmen für die Zulassung von Anti-Kollisionssystemen schafft Möglichkeit zu Harmonisierung von Windenergie und Artenschutz – Wann ziehen Sachsen und andere Bundesländer nach?

Schleswig-Holstein hat mit der Einführung des bundesweit ersten “Prüfrahmens für Antikollisionssysteme“ an Windenergieanlagen (WEA) einen entscheidenden Schritt in Richtung einer zukunftsweisenden Harmonisierung von Artenschutz und Energieerzeugung unternommen. Diese nun landesweit gültigen Mindestanforderungen an die Entwicklung, Validierung und Prüfung der Antikollisionssysteme zum Anhalten der Windenergieanlagen bei Vogelanflug erlaubt es Betreibern, innovative Technologien zur Kollisionsvermeidung effizient zu erproben und bei positivem Nachweis in den Regelbetrieb zu integrieren. Daneben enthält der Prüfrahmen auch Anforderungen an Dokumentation, Qualitätsmanagement und Betriebsphase.
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Erneuerbare Energien & Kommunale Beteiligung
EIN FLICKENTEPPICH AUS LANDESRECHTLICHEN BETEILIGUNGSGESETZEN

Seit der Einführung von § 6 EEG führen immer mehr Bundesländer verpflichtende Beteiligungsgesetze ein, die inhaltlich jedoch teils stark variieren. Wir fassen die aktuelle Situation zusammen und geben einen Überblick über die Rechtslage in den Bundesländern. 

Mit Inkrafttreten des § 36k EEG wurde der Grundstein für eine neue Rechtslage gelegt. Seit dem Jahr 2021 ist jedoch die Nachfolgeregelung des § 6 EEG die wohl bekannteste Beteiligungsvorschrift. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Bestandsanlagen, wie unser Beitrag zur Auslegungshilfe der Clearingstelle zu § 6 vom Juli 2024 zeigt. Inzwischen konnten ihre positiven Effekte auf die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber den Erneuerbaren Energien in Umfragen nachgewiesen werden. Dennoch haben immer mehr Bundesländer die Öffnungsklausel des § 22b Absatz 6 EEG genutzt, um eigene Beteiligungsgesetze zu erlassen.

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Quelle:
MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Autor:
Prof. Dr. Martin Maslaton
Email:
leipzig@maslaton.de
Windenergie Wiki:
WEA



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