Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Zum Branchenprofil von
Europäische Kommission genehmigt RWE – Entschädigung für den Braunkohleausstieg
Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz und der die gesetzlichen Regelungen begleitende öffentlich-rechtliche Vertrag regeln die Entschädigung zugunsten von Betreibern von Braunkohlekraftwerken für den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Danach hat die RWE Power AG einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung der Braunkohlekraftwerke im Rheinland. Die Auszahlung der im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz und im öffentlich-rechtlichen Vertrag genannten Entschädigungsbeträge setzt eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission voraus. Die Europäische Kommission hatte folglich am 2. März 2021 ein sog. förmliches Pru?fverfahren eröffnet, um unter Beteiligung Dritter besonders gru?ndlich zu untersuchen, ob die Entschädigungszahlung den freien Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verfälscht.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier, das im Dezember 2022 in Kraft trat, wurde der Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier um rund 8 Jahre vorgezogen, ohne dass die Entschädigungssumme fu?r RWE als solche erhöht wurde. Das in 2022 novellierte Kohleverstromungsbeendigungsgesetz ist in der Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission für RWE berücksichtigt worden.
Mit der heutigen Entscheidung der Europäischen Kommission wurde nun das förmliche Prüfverfahren in Bezug auf die RWE Power AG beendet und zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.
Das förmliche Prüfverfahren in Bezug auf den mit der Lausitz Energie Kraftwerke AG vereinbarten Entschädigungsbetrag dauert noch an. Die Bundesregierung ist in intensiven Gesprächen mit der LEAG, den betroffenen Bundesländern und der Europäischen Kommission, um auch dieses Verfahren möglichst bald abzuschließen.
- Quelle:
- BMWK
- Keywords:
- bmwk, rwe, braunkohle, entschädigung