Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
BGH schärft Due Diligence-Aufklärungspflichten
Original Pressemeldung prometheus:
BGH verschärft Aufklärungspflichten (nicht nur) im Rahmen der Due Diligence
Vor dem Erwerb eines Unternehmens, einer Immobilie oder auch eines Projekts im Bereich der Erneuerbaren Energien erfolgt regelmäßig käuferseitig eine förmliche Due-Diligence-Prüfung (DD). Bei einer DD wird der Kaufgegenstand in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht sorgfältig geprüft.
Der Verkäufer stellt dem Kaufinteressenten hierfür sämtliche relevante Informationen in einem Datenraum zur Verfügung. Die DD dient der Abschätzung der Risiken des Kaufs. Im finalen Kaufvertrag erfolgt dann regelmäßig ein Ausschluss der Gewährleistung samt Kenntnisfiktion des Käufers. Eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung oder das Geltendmachen eines Schadensersatzanspruches nach Abschluss des Kaufvertrages... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus
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