Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
§ 2 EEG: Windenergie überwiegt öffentliche Belange
Original Pressemeldung prometheus:
OVG Münster – § 2 EEG ermöglicht nicht privilegierte Windenergieanlagen im Außenbereich
Das OVG Münster hat in einem aktuellen und sehr positiven Urteil mit Hilfe von § 2 EEG die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich für planungsrechtlich zulässig erachtet, obwohl diese den 1.000m-Abstand zur Wohnbauung nach dem Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AG BauGB NRW) nicht einhielten und damit als nicht privilegiertes, sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB einzuordnen waren!
Ein solches „sonstiges“ Vorhaben hatte bislang eigentlich kaum eine Chance, im Außenbereich realisiert zu werden. Denn § 35 Abs. 2 BauGB lässt im Außenbereich ein nicht privilegiertes, sonstiges Vorhaben nur dann zu, wenn dieses öffentliche Belange nicht einmal... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus
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