Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Gericht macht den Behörden Beine
Original Pressemeldung BWE:
Urteil des OVG Greifswald: Behörden müssen entscheiden und Vorrang der Erneuerbaren aus § 2 EEG berücksichtigen!
Gestern entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald im Fall einer Untätigkeitsklage eines Windenergieunternehmens gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg. Hauptverzögerungsgrund war im konkreten Fall der Umgang mit Fragen des Denkmalschutzes. Das OVG stellte fest, dass die Behörde nicht in zureichender Frist über den Antrag entschieden habe. Das Urteil könnte Maßstäbe setzen.
Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie BWE: „In seiner Entscheidung hat das OVG in Greifswald den Fokus ganz klar auf § 2 EEG gelegt: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien steht im überragenden öffentlichen Interesse und ist somit in der Schutzgüterabwägung entsprechend gewichtig... ... Mehr: Original Pressemeldung BWE
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