Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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Auch Ausschreibung im Dezember unterzeichnet – Schwaches Jahresfinale ist Mahnung an BNetzA
„Nach den bereits deutlich unterzeichneten Ausschreibungsterminen im Mai und im September endet das Jahr 2022 für die Windenergie mit einem schwachen Finale. Dass die BNetzA das Ausschreibungsvolumen gegenüber der ursprünglichen Planung halbiert hat, war entsprechend der Gesetzessystematik folgerichtig. Aufgrund des deutlich zu niedrig angesetzten Höchstwertes war auch bei dieser Ausschreibungsrunde eine Unterzeichnung erwartbar. Dass nun auch das gekürzte Volumen nicht gefüllt werden konnte, macht den Handlungsdruck zur Anpassung der Höchstwerte überdeutlich“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
Beim Gebotstermin zum 1. Dezember standen insgesamt 604 MW zur Verfügung. Davon wurden lediglich 189,4 MW bezuschlagt – weniger als ein Drittel der zur Verfügung stehenden Menge.
Der Höchstwert für die letzten drei Ausschreibungsrunden 2022 lag bei 5,88 Cent. Eine Analyse der Deutschen WindGuard für das parlamentarische Verfahren zur Strompreisbremse hatte gezeigt, dass die dramatischen Kostensteigerungen darin nicht mehr abgebildet waren. Die Fachagentur Windenergie an Land zeigt, dass im Schnitt 26 Monate zwischen Erteilung des Zuschlags und Inbetriebnahme der bezuschlagten Projekte vergehen. Im Zubau schlagen sich die heute erfolgreichen Anlagen damit voraussichtlich erst ab 2024 nieder.
„Dass die BNetzA nun die Möglichkeit erhalten hat, die Höchstwerte deutlich anzupassen, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Ausbauziele. Dieses Instrument muss nun genutzt werden. Nur eine vollständige Ausnutzung und damit die Anhebung der Höchstwerte um 25 Prozent schafft die notwendige Basis für eine starke Beteiligung an der nächsten Ausschreibung“, so Albers.
- Quelle:
- BWE
- Autor:
- Pressestelle
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- www.wind-energie.de/...
- Keywords:
- BWE, BNetzA, Mahnung, Unterzeichnung, Gebote, Ausschreibung, Ausschreibungsvolumen
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- MW, Bundesnetzagentur, Ausschreibungen