Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Gesetzgeber schafft Klarheit beim Repowering
Original Pressemeldung Maslaton:
Gesetzgeber weitet Repowering-Vorschriften aus
Das in § 16b BImSchG geregelte erleichterte Änderungsgenehmigungsverfahren im Rahmen des Repowerings von Windenergieanlagen greift nun schon vor Errichtung der „Altanlage“.
§ 16b Abs. 7 BImSchG: Gesetzgeber schafft Klarheit Unklarheit herrschte bislang bei der Frage, ob bei einem beantragten Anlagenwechsel – nach Genehmigungserteilung, aber noch vor Errichtung der Windenergieanlage – die Vorschriften des § 16 BImSchG, also die Änderungsgenehmigung, zur Anwendung kommen können, oder ob stattdessen eine neue Genehmigung, samt vollständigem Genehmigungsverfahren, beantragt werden muss. Die Ergänzung von § 16b BImSchG durch den neuen Absatz 7 schafft dahingehend... ... Mehr: Original Pressemeldung Maslaton
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- Maslaton, Altanlage, Repowering, Gesetzgeber, Änderungsgenehmigungsverfahren, Genehmigung, Verfahren, Standortverschiebung
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