Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Artenschutzrechtliche Ausnahmen für Windenergieanlagen im Fokus
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Artenschutzrechtlichen Ausnahme für Windenergieanlagen
Die artenschutzrechtliche Ausnahme für Windenergieanlagen rückt zunehmend in den Focus von Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Während die seit jeher in § 45 Abs. 7 BNatSchG enthaltene Ausnahmemöglichkeit bis vor Kurzem eher ein Schattendasein führte, gewinnt sie in den letzten Monaten akut an Bedeutung. Zuletzt hatte der Gesetzgeber am 07.07.2022 das im „Osterpaket“ enthaltene „Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes„ beschlossen. Dies soll u.a. speziell die Ausnahmeerteilung für Windenergievorhaben erleichtern und rechtssicherer gestalten. Man wird sehen, ob diese teilweise hochkomplexen Neuerungen bei den... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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