2024-11-06
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Gericht bestätigt: Wasserversorger dürfen ihr Leitungswasser im Rahmen einer Kundeninformation "gesund" nennen

Ein richtungsweisendes Urteil für die gesamte Wasserwirtschaft: Wird Leitungswasser im Rahmen einer Kundeninformation als „gesund“ bezeichnet, so verstößt dies nicht gegen das Wettbewerbsrecht, hat nun das OLG München entschieden.

Original Pressemeldung BBH:

Es bleibt dabei: Wasserversorger dürfen ihr Leitungswasser im Rahmen einer Kundeninformation „gesund“ nennen

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Es bleibt dabei: Wasserversorger dürfen ihr Leitungswasser im Rahmen einer Kundeninformation „gesund“ nennen

Das OLG München hat am 28. Juli im Hauptsacheverfahren entschieden, dass Wasserversorger ihr Leitungswasser im Rahmen einer Kundeninformation als „gesund“ bezeichnen dürfen. Die Richter*innen bleiben damit konsequent bei ihrer Rechtsprechung aus dem Eilverfahren.

Ein richtungsweisendes Urteil für die gesamte Wasserwirtschaft: Wird Leitungswasser im Rahmen einer Kundeninformation als „gesund“ bezeichnet, so verstößt dies nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Dies stellte das OLG München erneut klar, nachdem es bereits im Eilverfahren 2020 die Klage des Verbands deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM) abgewiesen hatte. Der Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe darf weiterhin die gesundheitsfördernden Aspekte seines Leitungswassers auf seiner... ... Mehr: Original Pressemeldung BBH

Keywords:
BBH, Anwalt, Kanzlei, gesund, Wasserversorger, Leitungswasser, OLG, Kundeninformation, Wettbewerb







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