Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
BWE bemängelt knappe Frist für Verbändeanhörung
Original Pressemeldung BWE:
BWE gibt Stellungnahme zu Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) ab: Korrekturen erforderlich um Beschleunigung zu erreichen
Der BWE hat innerhalb der gesetzten Frist von knapp 60 Stunden eine Stellungnahme zum Entwurf der Formulierungshilfe für ein Wind-an-Land-Gesetz der Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) abgegeben. Aktuell arbeitet der Verband an einer weiteren Stellungnahme zu einem Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, für die eine ähnlich kurze Frist gesetzt wurde.
"Es ist kein sinnvolles Verfahren zu komplexen neuen Rechtssetzungen eine Verbändeanhörung am Freitagnachmittag zu starten und am Montagmorgen zu beenden. Eine so knappe Frist widerspricht transparenten und geordneten Verfahrensabläufen", so Hermann Albers, Präsident Bundesverband... ... Mehr: Original Pressemeldung BWE
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