Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
COP26: Treibhausgasminderungen dürfen nur einmal angerechnet werden
Original Pressemeldung BMU:
COP 26 beschließt hohe Standards für weltweiten Handel mit Treibhausgas-Minderungen
Doppelanrechnungen werden im Regelwerk ausgeschlossen
Die Vertragsstaaten des Pariser Abkommens haben sich auf neue Marktmechanismen für die Übertragung von Treibhausgas-Minderungen aus Klimaschutzprojekten geeinigt. Sie ermöglichen nun einen internationalen Handel mit Minderungsgutschriften aus diesen Projekten. Dabei gilt das Prinzip, dass die gehandelten Minderungen über die bestehenden nationalen Klimaschutzbeiträge der Staaten hinausgehen müssen und so das Ambitionsniveau insgesamt erhöhen. Das soll vor allem Entwicklungsländer dabei helfen, schneller Klimaneutralität zu erreichen. Die Europäische Union hatte bereits 2020 beschlossen, dass sie ihr aktuelles Klimaziel ohne den Ankauf solcher Zertifikate aus anderen Staaten... ... Mehr: Original Pressemeldung BMU
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