Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Neues Urteil zu Abschaltzeiten
Original Pressemeldung prometheus:
Abschaltzeiten für den Artenschutz als Nebenbestimmungen
Häufig genehmigen deutsche Behörden den Betrieb von Windenergieanlagen nur mit der Maßgabe, bestimmte Abschaltzeiten einzuhalten. Stillstehende Rotorblätter sollen beispielsweise Fledermäuse oder Vögel schützen und damit einen Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot vermeiden.
Am 19.05.2021 hat nunmehr das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass es sich bei diesen Abschaltzeiten um Nebenbestimmungen handelt. Diese können vom Betreiber der Anlage isoliert mit einer Klage angefochten werden. Rückblick Bisher war das OVG Berlin-Brandenburg davon ausgegangen, dass die Anordnung von Abschaltzeiten in einem Genehmigungsbescheid bedeutet, die erteilte Genehmigung gelte von vornherein nur zeitlich begrenzt. Es hatte... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus
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