21.07.2021
Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Problematisch: NRW führt Mindestabstand für Windenergieanlagen ein
Original Pressemeldung prometheus:
NRW beschließt 1.000m-Mindestabstand für Windenergieanlagen
NRW hat einen 1.000m-Mindestabstand zu Windenergieanlagen beschlossen.
Der Landtag hat hierfür konkret die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuch in NRW beschlossen, diese ist seit dem 15.07.2021 in Kraft. Mit dieser Änderung macht das Land NRW von der bundesgesetzlichen Länderöffnungsklausel Gebrauch. Damit müssen in NRW Windenergieanlagen einen 1.00om-Abstand einhalten zu Wohngebäuden in „Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), sofern dort Wohngebäude... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus
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- prometheus, Kanzlei, Energierecht, NRW, Mindestabstand, Windenergieanlage, Turbine, Abstand, Wohngebiet, Kommune
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