25.06.2021
Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Maslaton zum Gesetzesentwurf zu § 6 EEG 2021 n.F.
Original Pressemeldung Maslaton:
Windenergie – der Gesetzesentwurf zu § 6 EEG 2021 n.F.: keine großen Veränderungen für Betreiber*Innen von Windenergieanlagen
Die Bundesregierung plant in einem Gesetzesentwurf, die bisher in § 36k EEG 2021 geregelte finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen jetzt auch für Betreiberinnen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu ermöglichen. § 36k EEG 2021 soll dafür gestrichen werden und durch einen neu gefassten § 6 EEG 2021 n.F. ersetzt werden.
Während dies für Betreiberinnen von Freiflächenanlagen große Veränderungen und Risiken mit sich bringt (auf die wir gesondert hier hinweisen), wird die geplante gesetzliche Änderung für Betreiberinnen von Windenergieanlagen ohne... ... Mehr: Original Pressemeldung Maslaton
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