28.06.2021
Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Gericht beschäftigt sich mit Rotmilan und Windenergie
Original Pressemeldung prometheus:
OVG Koblenz: Keine harte Tabuzone um einen Rotmilanhorst
Rotmilan und Windenergie – diese beiden Begriffe sind in Deutschland kaum mehr voneinander zu trennen. So überrascht es nicht, dass das OVG Koblenz erneut über die Vereinbarkeit beider zu entscheiden hatte.
Allgemein bekannt ist die naturschutzfachliche Vermutung, wonach die Windenergienutzung in einem Umkreis von 1.000m bzw. 1.500m um einen besetzten Rotmilanhorst unter Umständen nicht mit dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot vereinbar sei. Erfreulich ist, dass das OVG Koblenz diese Wertung nicht bereits auf der Planungsebene gelten lässt. Von vorne: Das OVG Koblenz entschied am 26.05.2021 ( ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus
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