Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Zwei TÜV SÜD-Experten als erste berechtige Personen für FGW TR10 zugelassen
Original Pressemeldung TÜV Süd:
FGW TR10 - Zwei TÜV SÜD-Experten als erste berechtige Personen zugelassen
Der Beirat EEG-Kategorisierung der Fördergesellschaft Windenergie (FGW) hat die ersten personenbezogenen Zulassungen für die Validierung von Zuordnungslisten der Statusmeldungen einer Windenergieanlage nach FGW TR 10 erteilt. Bisher umfasst die Liste zwei Personen: Henri Avila und Roman Friedl von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH.
Die FGW TR 10 definiert Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standorterträge und der Standortgüte von Windenergieanlagen (WEA) auf der Grundlage der Betriebsdaten. Die Überprüfung ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 nach 5, 10 und 15 Jahren durchzuführen. Die Grundlage für die Berechnung der Standortgüte sind die Betriebszustände bzw. Status Codes einer WEA. Die... ... Mehr: Original Pressemeldung TÜV Süd
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