Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
EuGH positioniert sich zur Auslegung der Verbotstatbestände im Sinne der FFH-Richtlinie
Original Pressemeldung prometheus:
FFH-Richtlinie – EuGH entscheidet zur Auslegung der Verbotstatbestände
Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 04.03.2021 zur Auslegung der Verbotstatbestände im Sinne der FFH-Richtlinie positioniert. Eine eine Auslegung dieser Tatbestände i.S.d. Vogelschutzrichtlinie konnte er aber noch einmal umgehen. Für die Windenergiebranche ändert sich daher vorerst nichts.
Zur Entscheidung gestellte Fragen der FFH-Richlinie und der Vogelschutzrichtlinie Das vorlegende schwedische Gericht hatte dem EuGH u.a. die Frage gestellt, ob sowohl die Vogelschutzrichtlinie als auch die FFH-Richtlinie Maßnahmen verbiete, „mit denen offenkundig ein anderer Zweck verfolgt wird, als Arten zu töten oder zu stören (z. B. forstwirtschaftliche Maßnahmen oder Erschließung)“ oder ob ein Verbot unabsichtlicher Tötungs- oder... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus
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