Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
OVG Münster: Artenschutzrechtliche Ausnahme auf dem Vormarsch
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OVG Münster: Artenschutzrechtliche Ausnahme auf dem Vormarsch
Das OVG Münster hat in seiner Entscheidung vom 12.03.2021 (Az.: 7 B 8/21) klargestellt, dass ein Vorhaben auch dann genehmigungsfähig sein kann, wenn ein Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot bzgl. Rotmilan vorliegt. Behörden müssen von Amts wegen prüfen, ob auch eine artenschutzrechtliche Ausnahme zugunsten der Windenergie in Betracht kommt.
Rechtlicher Hintergrund Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines Windenergievorhabens ist die artenschutzrechtliche Zulässigkeit. Das Windenergievorhaben darf nicht gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Dieses Tötungsverbot gilt nicht nur für windenergiesensible Vogelarten wie den Rotmilan, sondern grundsätzlich... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus
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