Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Bundesnetzagentur schafft erforderliche Planungssicherheit bei BNK
Original Pressemeldung BWE:
BNetzA: Fristverlängerung schafft Planungssicherheit für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung
Die Bundesnetzagentur hat die bereits einmal verlängerte Frist für die Ausstattung von Windenergieanlagen an Land mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung nun vom 30.06.2021 auf den 31.12.2022 verlängert. Für die Offshore Windenergie wird die Frist auf den 31.12.2023 festgelegt.
Dazu erklärt Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbands WindEnergie: „Unsere Erwartung war, dass eine Unterscheidung zwischen Bestands- und Neuanlagen vorgenommen wird. Dies ist nicht erfolgt. Trotzdem schafft die Bundesnetzagentur nun die erforderliche Planungssicherheit. Die Herausforderungen bleiben dennoch enorm. Allein im Bestand müssen wahrscheinlich rund 10.000 Windenergieanlagen umgerüstet werden. Die Branche stellt sich... ... Mehr: Original Pressemeldung BWE
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