Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Update zur prioritätssichernden Wirkung von Vorbescheiden
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Update: Bundesverwaltungsgericht bestätigt rangsichernde Wirkung eines Vorbescheids
In seiner gestrigen mündlichen Verhandlung vom 25.06.2020 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsprechung zahlreicher Oberverwaltungsgerichte, wonach bei zwei miteinander konkurrierenden Anträgen über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen auch einem Vorbescheidsantrag grundsätzlich eine rangsichernde, prioritäre Wirkung gegenüber einem (Voll-)Genehmigungsantrag zukommen kann. Anknüpfungspunkt hierfür ist die Vollständigkeit und Prüffähigkeit der Antragsunterlagen.
Nun bleibt abzuwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung im Detail begründen wird. Denn zum einen unterscheiden sich Vorbescheide je nach Fragestellung von ihrem Umfang her untereinander. Zum anderen stellt sich die Frage, ob neben der zeitlichen Priorität (Windhundprinzip)... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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