Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Bayern mit Papiertiger zur 10H-Regelung
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Neue Übergangsregelung zur „10H-Regelung“
Bayern plant eine neue Übergangsregelung zur „10H-Regelung“ und hierfür eine Neufassung des § 83 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung.
Bislang mussten Vorhaben dann nicht die 10H-Regelung beachten, wenn bis zum 14.02.2014 ein vollständiger Genehmigungsantrag vorlag. Dieses „Privileg“ droht Genehmigungsinhabern aber verloren zu gehen, wenn sich diese Klageverfahren ausgesetzt sehen, die sich so lange hinziehen, bis der genehmigte Anlagentyp nicht mehr verfügbar oder wirtschaftlich ist. Die dann erforderliche Umplanung könnte dann erneut eine Baugenehmigungspflicht oder ein Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG auslösen. Dort wäre dann jedenfalls nach Auffassung des VGH München selbst bei gleichem Standort die... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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