Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Gerichtsurteil: Keine bedeutende Beeinträchtigung von Wetterradarstationen durch Windenergieanlagen
Original Pressemeldung BWE:
BWE begrüßt Urteil zu geringeren Abständen
Verwaltungsgericht Schleswig sieht keine bedeutende Beeinträchtigung einer Wetterradarstation durch Windenergieanlagen
Seit dem 13. März 2020 ist ein wegweisendes Urteil für Windenergieprojekte in ganz Deutschland rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied zugunsten von sechs geplanten Windenergieanlagen in Großenaspe und Wiemersdorf. Nach Ansicht der Richter werden Ergebnisse der Wetterradarstation nicht in bedeutendem Maße durch Windenergieanlagen beeinträchtigt. Das Urteil wird eine bundesweite Signalwirkung für die Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wetterradaren haben. Mit seinem Urteil wiederlegt das Verwaltungsgericht die Gutachtereinschätzung des Deutschen Wetterdienstes (DWD).... ... Mehr: Original Pressemeldung BWE
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