Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
BVerwG entscheidet über artenschutzrechtliche Belange in der standortbezogenen Vorprüfung
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Update: Keine Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange in der standortbezogenen Vorprüfung
Entscheidungsgründe des BVerwG liegen vor
Wie bereits in unserem Newsletter vom 26.09.2019 berichtet, hat sich das BVerwG mit der Frage der Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung auseinandergesetzt (BVerwG, Urt. v. 26.09.2019, Az.: 7 C 5.18). Nun liegen die Entscheidungsgründe des BVerwG vor: I. Entscheidung des BVerwG Artenschutzrechtliche Belange im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind in der Regel bei der standortbezogenen Vorprüfung nur dann zu berücksichtigen, wenn sie förmlich als Schutzzweck eines Gebietes nach Nr. 2.3 der Anlage 3 zum UVPG bestimmt wurden. II. Begründung des... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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