Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Rechtssprechung: Nutzungsverträge für Windenergieanlagen sind atypische Verträge
Original Pressemeldung Maslaton:
Nutzungsverträge für Windenergieanlagen sind atypische Verträge
Jedes Windenergieprojekt bedarf zunächst eines geeigneten Standortes. Die ausgewählten Grundstücke werden jedoch aus Kostengründen in der Regel nicht erworben, sondern von den Betreibern auf der Grundlage eines schuldrechtlichen Vertrages genutzt. Es erscheint daher nicht verwunderlich, dass solche Nutzungsverträge gemeinhin als Pacht- bzw. Mietverträge gehandhabt werden.
Eine Rechtsprechung, die diesem Grundsatz entgegentritt, nimmt jedoch zunehmend Konturen an. Als Vorreiter gilt das Urteil des OLG Schleswig vom 17. Juni. 2016 (Az. 4 U 96/15), wonach einem solchen Nutzungsvertrag vielmehr die Qualität einer Vereinbarung über die Bestellung einer Dienstbarkeit gemäß § 1090 BGB zukäme. Auch das kürzlich ergangene und hier besprochene Urteil... ... Mehr: Original Pressemeldung Maslaton
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- Gericht, Urteil, Mietvertrag, Pachtvertrag, Windkraftanlage, Windpark, Standort, Grundstück, Kündigung, Praxis
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