2024-12-22
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Meldung von UDI Beratungs GmbH

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Presseinformation der te management-Gruppe

Die folgenden Informationen sind allen betroffenen Anlegern bereits unterbreitet; wir informieren die Öffentlichkeit hier im Nachgang der guten Ordnung halber (ergänzend: Erläuterung der Hintergründe).

Aufgrund Verzögerung und möglicher Verunsicherungen bei der Rückzahlung der beiden Nachrangdarlehen der Emittentinnen te Solar Sprint II GmbH & Co. KG und Solar Sprint III GmbH & Co. KG hat sich die te management-Gruppe zu dem ungewöhnlichen Schritt entschlossen, den Anlegern drei verschiedene Optionen, zwei davon neuerdings, zu eröffnen. Die Anleger nehmen dies, so weit dies die bisherigen Reaktionen erkennen lassen, zum Teil kritisch, zum großen Teil aber wohlwollend, jedenfalls mit Verständnis auf.

Die Unternehmensgruppe stellt eigene Mittel im Umfang von mehreren Millionen Euro zur Verfügung, um den insgesamt knapp 1.000 Anlegern der beiden Nachrangdarlehen eine Lösung anbieten zu können, bei der zumindest ein Teil der Anlagesumme zeitnah an diese zurückfließen soll. Die te Verwaltungs GmbH, eine Tochtergesellschaft der Münchener te management GmbH, übernimmt damit einen wesentlichen Teil des unternehmerischen Risikos aus diesen beiden Vermögensanlagen von den Anlegern und kauft den Anlegern dazu ihre Kapitalanlagen – je nach Option – ganz oder teilweise ab. Dieser Schritt bedeutet für die Unternehmensgruppe erhebliche ökonomische Anstrengungen und die Verwendung von Gewinnen für die Anleger. Die te management-Gruppe sowie die Verantwortlichen der te management-Gruppe haben derzeit keine Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftstätigkeit der Projektgesellschaften, der MEP Miet- und Servicegesellschaften, an die die Emittentinnen die Mittel ausgereicht haben. Diese Gesellschaften sind Tochtergesellschaften der MEP Werke. Die ausbleibende Bedienung der Nachrangdarlehen seitens der MEP-Projektgesellschaften führt dazu, dass die Emittentinnen nicht über ausreichend Liquidität verfügen. Weiterhin werden alle möglichen Schritte geprüft, um eine vollständige Rückzahlung von den Projektgesellschaften zu erreichen.

Um den unterschiedlichen Interessenlagen der Anleger gerecht zu werden, werden den Anlegern über die te Verwaltungs GmbH zwei Varianten angeboten: Bei Variante 1 erhalten Anleger 50 % der Zeichnungssumme von der Käuferin als Kaufpreis. Dabei verbleibt ihnen ein Restanspruch auf die übrigen 50 % der Zeichnungssumme gegenüber der Emittentin (bis 30.09.2025). Bei Variante 2 verzichten Anleger auf die Chance weiterer Rückzahlungen. Dementsprechend zahlt die te Verwaltungs GmbH Anlegern bei dieser Vertragsvariante einen höheren Kaufpreis von 60 % der Zeichnungssumme. Bei beiden Varianten wird der Kaufpreis jeweils in Tranchen über die nächsten Monate den Anlegern ausbezahlt. Erfolgen die Zahlungen nicht pünktlich und in voller Höhe, würde den Anlegern bei beiden Kaufvarianten ein Rücktrittsrecht vom Vertrag gewährt.

Die te management-Gruppe begründet ihr finanzielles Engagement allein mit einer moralischen Verantwortung gegenüber den Anlegern. Eine rechtliche Verpflichtung zu diesem ungewöhnlichen Schritt gibt es nicht. Für die Anleger ist die Annahme der Kaufangebote freiwillig. Eine Verpflichtung zur Annahme einer der beiden Optionen besteht nicht. Die Anleger hatten während der Laufzeit bereits jährliche Zinszahlungen erhalten: So zahlte die Emittentin te Solar Sprint II GmbH & Co. KG für den Zeitraum bis 30.06.2016 Zinsen in Höhe von 4,0 % p.a., bis 30.06.2017 Zinsen von 5,0 % p.a. und bis 30.06.2018 Zinsen von 6,0 % p.a. Die te Solar Sprint III GmbH & Co. KG zahlte an die Anleger für den Zeitraum bis 31.12.2016 Zinsen von 4,0 % p.a. und bis 31.12.2017 Zinsen von 5,0% p.a. aus.

Die Gelder der beiden Emittentinnen wurden an Projektgesellschaften der MEP-Gruppe, die MEP Miet- und Servicegesellschaften, als Nachrangdarlehen ausgereicht. Diese Gesellschaften haben in ca. 8.500 Solardachanlagen investiert, die an die jeweiligen Hauseigentümer vermietet sind. Das dahinter stehende Finanzierungsmodell sah vor, dass international tätige Geschäftsbanken maßgeblich an der Finanzierung der Solaranlagen beteiligt waren. Es gab ein gutes Rating von Euler Hermes, institutionelle Investoren hatten die erste Refinanzierung gesichert. Mit namhaften, großen institutionellen Investoren stand die Refinanzierung kurz vor dem Abschluss. Allerdings musste die Muttergesellschaft, die MEP Werke GmbH, im Jahr 2018 ihr Geschäftsmodell verändern und bietet nunmehr Kaufmodelle statt Mietmodelle an. In Folge konnten die geplanten weiteren Verbriefungen bzw. Verkäufe an Finanzinvestoren nicht stattfinden. Dadurch kam – anders als bei dem Vorgänger-Produkt der te Solar Sprint I GmbH & Co. KG – die Refinanzierung der Solarenergieanlagen nicht zustande. In Folge sind die Projektgesellschaften bis auf Weiteres nicht in der Lage, die Zinszahlungen und die Kapitalrückführungen zu leisten.

Bei den Kapitalanlagen der Emittentinnen te Solar Sprint II GmbH & Co. KG und te Solar Sprint III GmbH & Co. KG handelt es sich um Darlehen mit qualifizierter Nachrangabrede. Das bedeutet, dass die Tilgung des Darlehens sowie die Zahlung der Zinsen so lange und insoweit ausgeschlossen sind, als zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Darlehens oder der Zinsen die Erfüllung dieser Ansprüche zur Insolvenz (drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) der Darlehensnehmerin führen würde. Die Zinsen und die Tilgung des Darlehens dürfen daher nur aus Jahresüberschüssen, Liquidationsüberschüssen und sonstigem freien Vermögen der Emittentinnen geleistet werden.

Die von den Anlegern als qualifiziert nachrangiges Darlehen ausgereichten Mittel sind prospektgemäß den Projektgesellschaften der MEP-Gruppe als ebenfalls qualifiziert nachrangiges Darlehen zugeführt worden. Die Projektgesellschaften sind durch ein abgestuftes Säulenmodell finanziert. Neben der Finanzierung durch verschiedene Eigenkapital-Investoren greifen die Projektgesellschaften auch auf unterschiedliche Fremdkapitalgeber zurück. Um die Rechte aller Finanzierer-Ebenen angemessen zu berücksichtigen, wurden zwischen den Finanzierern und den Projektgesellschaften vertragliche Vereinbarungen getroffen, die auch Drittwirkung innerhalb der Finanziererstruktur entfalten. Aus diesem Grund können die Projektgesellschaften die aus dem laufenden Cashflow generierte, vorhandene Liquidität nicht ohne Weiteres dafür verwenden, Zinsen und Tilgungen auf die Forderungen der te Solar Sprint II GmbH & Co. KG und der te Solar Sprint III GmbH & Co. KG zu leisten. Dies wiederum führt dazu, dass die Projektgesellschaften die fälligen Forderungen der beiden Projektgesellschaften nicht plangemäß bedienen. Dadurch sind auch die beiden Emittentinnen derzeit nicht in der Lage, die Nachrangdarlehen der Anleger abzulösen.

 

Anmerkung der Redaktion: Die te management Gruppe (Aschheim/München) hat Ende 2018 große Teile der UDI-Gruppe (Roth/Nürnberg) vom Gründer und bisherigen Alleingesellschafter Georg Hetz übernommen.

Quelle:
CATO Sozietät für Kommunikationsberatung GmbH / te management Gruppe
Autor:
Pressestelle
Keywords:
te management-Gruppe, Anleger, Rückzahlung, Darlehen, Besitzer, Lösung, Investor



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