11/06/2006
Blanke Meier Evers gewinnt ersten Offshore-Prozess in Küstenmeerregion
Bremen (iwr-pressedienst) - Mit Beschluss vom 18. Oktober 2006
entschied das Verwaltungsgericht Greifswald zu Gunsten des Betreibers des Offshore Windparks Baltic I.
Geklagt hatten mehrere Gemeinden und Privatpersonen sowie der Verband NABU. Sie argumentierten, dass der Betrieb des geplanten und bereits genehmigten Windparks mit einundzwanzig Offshore-Windkraftanlagen die gemeindliche Wirtschaft, insbesondere die Tourismusbranche, nachhaltig beieintächtige. Darüber hinaus seien Auswirkungen auf die Natur, insbesondere auf den Vogelzug zu befürchten. Das Gericht entschied, dass eine Rechtsverletzung der Kläger bereits nicht möglich sei. Es führte aus, dass die Errichtung von Windkraftanlagen in einer Entfernung von ca. 15 km nicht zu den von den Klägern prognostizierten Szenarien führen und daher von der behaupteten Belastung keine Rede sein könne.
Es handelt sich hierbei um die erste Entscheidung, die sich mit der
Zulässigkeit von Offshore-Windkraftanlagen im Küstenmeer befasst. Dazu Dr. Andreas Hinsch, zuständiger Partner der Kanzlei Blanke Meier Evers: Die vorliegende Entscheidung zeigt, dass sich auch die küstennahen Gebiete grundsätzlich für die Offshore-Windenergie-Nutzung eignen. Voraussetzung ist allerdings, dass in diesen naturschutzrechtlich sensiblen Bereich rechtlich und planerisch gründlich gearbeitet wird.
Damit zeigt die Kanzlei, wie durch die dauerhafte Beratung das Genehmigungsverfahren optimal vorbereitet und durchgeführt werden kann.
Diese und eine englische Version wird in Kürze auf unserer Homepage http://www.bme-law.de zur Verfügung stehen.
entschied das Verwaltungsgericht Greifswald zu Gunsten des Betreibers des Offshore Windparks Baltic I.
Geklagt hatten mehrere Gemeinden und Privatpersonen sowie der Verband NABU. Sie argumentierten, dass der Betrieb des geplanten und bereits genehmigten Windparks mit einundzwanzig Offshore-Windkraftanlagen die gemeindliche Wirtschaft, insbesondere die Tourismusbranche, nachhaltig beieintächtige. Darüber hinaus seien Auswirkungen auf die Natur, insbesondere auf den Vogelzug zu befürchten. Das Gericht entschied, dass eine Rechtsverletzung der Kläger bereits nicht möglich sei. Es führte aus, dass die Errichtung von Windkraftanlagen in einer Entfernung von ca. 15 km nicht zu den von den Klägern prognostizierten Szenarien führen und daher von der behaupteten Belastung keine Rede sein könne.
Es handelt sich hierbei um die erste Entscheidung, die sich mit der
Zulässigkeit von Offshore-Windkraftanlagen im Küstenmeer befasst. Dazu Dr. Andreas Hinsch, zuständiger Partner der Kanzlei Blanke Meier Evers: Die vorliegende Entscheidung zeigt, dass sich auch die küstennahen Gebiete grundsätzlich für die Offshore-Windenergie-Nutzung eignen. Voraussetzung ist allerdings, dass in diesen naturschutzrechtlich sensiblen Bereich rechtlich und planerisch gründlich gearbeitet wird.
Damit zeigt die Kanzlei, wie durch die dauerhafte Beratung das Genehmigungsverfahren optimal vorbereitet und durchgeführt werden kann.
Diese und eine englische Version wird in Kürze auf unserer Homepage http://www.bme-law.de zur Verfügung stehen.
- Source:
- Blanke Meier Evers Rechtsanwälte
- Author:
- Frau Caroline Hattesohl
- Link:
- www.bme-law.de/...
- Wind Energy Wiki:
- Windpark, Offshore