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TÜV Rheinland übernimmt Überprüfung alter Anlagen
„Erfolgsfaktoren für die jüngsten Aufträge waren die Erfahrung des Teams mehr als 60 Referenzanlagen sowie das tiefe Verständnis, welche Faktoren den Weiterbetrieb inwieweit beeinflussen“, so Torsten Bednarz, Experte für Windenergieanlagen bei TÜV Rheinland.
Windenergieanlagen sind für eine begrenzte Lebensdauer ausgelegt, die sogenannte Entwurfslebensdauer. Daher sind sie nach 20 Jahren stillzulegen - oder es muss individuell geprüft werden, ob diese Anlage weiter betrieben werden kann.
„Unsere Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass die meisten Windenergieanlagen viele Jahre weiterbetrieben werden können“, sagt Bednarz. „Um dies zu erreichen, gibt es unter Umständen Auflagen wie zum Beispiel eine anlagenschonende Betriebsweise, regelmäßige Instandsetzungsmaßnahmen oder verkürzte Prüfzyklen“ so der Experte.
Einen Weiterbetrieb der Anlagen („Life Time Extension“) über den technisch-wirtschaftliche Nutzungsdauer hinaus ermöglicht dem Eigentümer eine höhere Rendite, da die Anlagen bereits abgeschrieben sind und der Kapitaldienst geleistet wurde. „Ein Weiterbetrieb ist dann attraktiv, wenn die durch das Nachweisverfahren ermittelte Investition zur Instandsetzung oder auch die Auflagen im Gutachten die Erträge nicht übersteigen“, erklärt Bednarz.
- Quelle:
- TÜV Rheinland
- Autor:
- Windmesse Redaktion
- Keywords:
- TÜV Rheinland, Weiterbetrieb, 20 Jahre, Anlage, Windkraftanlage, Prüfung, Sachverständiger, Ertrag, Betriebsführer